Bei einem Grad der Behinderung von mehr als 50 Prozent ist für Sie eine frühere Rente vor dem eigentlichen Renteneintrittsalter möglich. Sie haben dann Anspruch auf eine Altersrente wegen Schwerbehinderung, wenn Sie als schwerbehinderter Mensch anerkannt sind und 35 Jahre Versicherungszeiten in der Rentenversicherung zurückgelegt haben. 

Informieren Sie sich weiter über die Möglichkeiten einer Erwerbsminderungsrente.

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