Mit der neuen sogenannten „Tabakproduktrichtlinie“ stellte die Europäische Union 2014 verbindliche Maßgaben für die Herstellung und den Verkauf von Tabakprodukten auf. 2016 wurden die Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Raucherquote in Europa zu senken und die Attraktivität von Zigaretten vor allem für junge Menschen zu reduzieren. Zu den drastischsten Veränderungen gehörte die Verbannung irreführender und verkaufsfördernder Elemente von Zigarettenschachteln. Sie wurden durch größere gesundheitsrelevante Warnhinweise ersetzt. Diese verpflichtende Angabe besteht kombiniert aus Abbildung und Text und muss inzwischen 65 % der Vorder- und Rückseite der Verpackungsfläche von Tabakprodukten ausmachen.
Die bildhafte Darstellung möglicher Gesundheitsschäden und Folgen des Rauchens soll wirksamer sein, da sie kognitiv besser wahrgenommen und verarbeitet werden kann. Studien zufolge führt die Bebilderung von Gesundheitsrisiken dazu, dass mehr Menschen, vor allem junge, rauchfrei bleiben oder versuchen, mit dem Rauchen aufzuhören.
Auf dem „Rauchfrei“-Informationsportal des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) sind Informationen zu den Warnhinweisen auf Zigarettenschachteln veröffentlicht.
Weiterführende Inhalte der Richtlinie finden Sie auch auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
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