Bereits während der medizinischen Rehabilitation wird auf einen Wiedereinstieg ins Berufsleben hingearbeitet. Durch diese Verknüpfung von medizinischen Leistungen mit frühzeitigen Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben soll eine Rehabilitationsbehandlung „wie aus einer Hand“ sichergestellt werden. Deshalb gibt es Einrichtungen der medizinisch-beruflichen Rehabilitation. Sie schließen die Lücke zwischen der Akutbehandlung und der beruflichen Rehabilitation, die der Ausbildung, Umschulung beziehungsweise beruflichen (Re-)Integration dient. Die Sozialarbeiter in den Kliniken wissen in der Regel gut über diese Sachverhalte Bescheid: Betroffene und Angehörige sollten daher rechtzeitig mit ihnen Kontakt aufnehmen und ihnen ihre Fragen stellen.

Weitere detaillierte Informationen zur medizinisch-beruflichen Rehabilitation bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation.

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