Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Ausstattung mit den medizinisch notwendigen Hilfsmitteln. Es muss sich jedoch um solche handeln, die im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt sind.

Darüber hinaus haben gesetzliche Krankenkassen in ihren Satzungen eventuell noch weitere Leistungen festgelegt. Nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf. Sind Sie privat krankenversichert, sollten Sie in Ihren Versicherungsvertrag schauen, welche Leistungen umfasst sind, und ebenfalls Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufnehmen.

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