Das „persönliche Budget“ ist eine Sozialleistung im Rahmen der sogenannten „Leistungen zur Teilhabe“ für Menschen mit Behinderung und Menschen, die von Behinderung bedroht sind. Verschiedene Leistungsträger können daran beteiligt sein: Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit u.a.. Es handelt sich um eine monetäre Leistung, die Betroffene bekommen können, um damit selbstbestimmt ihren persönlichen Hilfebedarf in eigener Regie zu organisieren und zu bezahlen.

Das Budget wird in der Regel monatlich ausgezahlt und ermöglicht es den Empfängern, nach eigenem Ermessen bestimmte Leistungen wie Assistenz oder Reha-Maßnahmen zu erwerben. Die Höhe orientiert sich an den Kosten für vergleichbare Regelleistungen des oder der zuständigen Kostenträger und beträgt häufig einige Hundert Euro monatlich.

Ob Sie einen Anspruch darauf haben, können Sie bei den Leistungsträgern in Erfahrung bringen. Sie können beispielsweise Ihre Krankenkasse ansprechen oder sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden.

Weitere Informationen zum Persönlichen Budget finden Sie auf der Plattform einfach-teilhaben.de vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Einen allgemeinen Überblick über Leistungen zur Teilhabe und zum Persönlichen Budget bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR).

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