Pflegende Angehörige können verschiedene Hilfen in Anspruch nehmen, um den Beruf und die Pflege von Angehörigen zu vereinbaren. Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen für die Pflege zeitweise vom Arbeitgeber freistellen lassen und als Ausgleich für das entgangene Gehalt ein Pflegeunterstützungsgeld erhalten. Auch ist es möglich, für die Pflege Beitragszeiten in der Rentenversicherung anerkannt zu bekommen. Weitere Informationen zur Anrechnung der Pflegezeit bietet die Deutsche Rentenversicherung.

Weitere Informationen finden Sie auch im Online-Ratgeber zum Thema Pflege des Bundesgesundheitsministeriums.

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