Rehabilitation nach Lungenkrebs
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Wenn Sie die erste Behandlungsphase – z. B. mit einer Operation, einer medikamentösen Behandlung und/oder einer Strahlentherapie – hinter sich gebracht haben, folgt häufig eine medizinische Rehabilitation. Die „Reha" soll den Erfolg der Behandlung sichern sowie möglichen Spätfolgen und Einschränkungen vorbeugen, damit Sie möglichst schnell in Ihr Alltags- und Berufsleben zurückkehren können. Einen Überblick über die verschiedenen Reha-Maßnahmen finden Sie auf dieser Seite.
Zum Ende der Reha bekommen Sie einen Entlassungsbrief. Er hat den Charakter eines Gutachtens und enthält wichtige Informationen z. B. für die weitere berufliche Perspektive und für Ihre Ansprüche auf Sozialleistungen.
Außerdem können Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung über Ihre Ansprüche informieren.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 21.07.20 -
Die Anschlussrehabilitation (auch genannt Anschlussheilbehandlung, AHB) folgt entweder direkt oder zeitnah innerhalb von 14 Tagen nach einem stationären Krankenhausaufenthalt. Wenn kein Platz frei ist, kann die Frist in Ausnahmefällen auch verlängert werden.
Das Ziel der AHB besteht darin, die Patient:innen nach der Erstbehandlung dabei zu unterstützen, körperlich und seelisch wieder auf die Beine zu kommen. Dazu dienen z. B. intensive krankengymnastische Übungen, die Sie nach der Reha zu Hause fortsetzen können.
Eine Anschlussrehabilitation verfolgt zudem das Ziel, die Patienten beim Umgang mit anderen Folgen der Krankheit und Behandlung zu unterstützen: z. B. bei Erschöpfung, Bewegungseinschränkungen, Störungen der Wundheilung, Narbenverwachsungen, Schmerzen, Nebenwirkungen der Therapie oder Problemen mit der Krankheitsverarbeitung (Ängsten, Depressionen sowie sozialen und beruflichen Problemen).
Weitere Informationen zu einer Anschlussrehabilitation finden Sie beim Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums oder der Deutschen Rentenversicherung.
Über Anschlussrehabilitationen speziell nach Lungenkrebs informieren Sie der Blaue Ratgeber Lungenkrebs der Deutschen Krebshilfe und die Leitlinie Lungenkarzinom.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 29.07.24 -
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen zu können:
Die Rehabilitationsmaßnahme muss aus medizinischen Gründen erforderlich sein und vom Arzt verordnet werden.
Die Rehabilitationsmaßnahme muss vom Kostenträger genehmigt sein.
Der Antrag für eine Reha-Maßnahme läuft in der Regel über den Hausarzt / die Hausärztin oder einen Facharzt / eine Fachärztin, der/die eine medizinische Notwendigkeit bestätigt. Nach einer Operation können Sie die Reha erst dann antreten, wenn Sie sich selbstständig waschen und anziehen und ohne fremde Hilfe essen können.
Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Krankenversicherung oder bei der Deutschen Rentenversicherung.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 18.12.23 -
Die onkologische Rehabilitation umfasst zahlreiche diagnostische und therapeutische Maßnahmen und verfolgt das Ziel, die körperlichen und seelischen Folgen der Erkrankung zu mildern bzw. zu beseitigen.
Die jeweiligen Reha-Maßnahmen werden auf die individuellen Patientenbedürfnisse abgestimmt, weil die gesundheitlichen und sozialen Beeinträchtigungen je nach Art der Erkrankung oder Form von Fall zu Fall unterschiedlich sein können.
Eine onkologische Reha kann bis zum Ablauf eines Jahres nach einer beendeten Erstbehandlung in Anspruch genommen werden.
Weitergehende Informationen zu onkologischen Reha-Maßnahmen bieten der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums und die Deutsche Rentenversicherung.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 21.07.20 -
Reha-Maßnahmen können als onkologische Nachsorgeleistung oder auch als sogenannte Anschlussrehabilitation (früher auch: Anschlussheilbehandlung, AHB) gewährt werden.
Onkologische Nachsorgeleistungen können bis zum Ablauf eines Jahres nach der Erstbehandlung in Anspruch genommen werden. In Ausnahmefällen kann auch bis zum Ablauf von 2 Jahren nach der Erstbehandlung eine (erneute) Reha-Maßnahme stattfinden, wenn weiterhin erhebliche Funktionsstörungen (körperlich, psychisch, sozial) durch die Krebserkrankung oder durch die Therapiefolgen vorliegen.
Die Anschlussrehabilitation (AHB) folgt innerhalb von 14 Tagen nach einem stationären Krankenhausaufenthalt.
Weitere Informationen zur Reha bieten der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums und die Deutsche Rentenversicherung.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 21.07.20 -
Der Begriff „Rehabilitation“ steht für Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, die Gesundheit eines Menschen zu fördern, um eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben zu ermöglichen.
Für Lungenkrebspatient:innen können folgende Reha-Maßnahmen hilfreich sein:
- Medizinische Trainingstherapie (Ausdauer, Kraft, Kondition, Beweglichkeit)
- Physiotherapie
- Ergotherapie
- Atemtherapie, Atemmuskeltraining
- Raucherentwöhnung
- Psychologische
- Beratung
- Ernährungsberatung
- Entspannungstechniken
- Sozialberatung
- Initiierung der Nachsorge (z. B. Teilnahme an Lungensportgruppen)
In einer Reha-Klinik arbeiten in der Regel Fachleute aus verschiedenen Gebieten zusammen, um Sie möglichst ganzheitlich zu betreuen. Zum Team gehören z. B. Fachleute aus Onkologie, Pneumologie, Physio-, Ergo- und Sporttherapie, Ernährungsberatung sowie Psychologie und Sozialarbeit. Weitere Informationen zu Maßnahmen, die während einer Rehabilitation stattfinden können, finden Sie in der Leitlinie Lungenkarzinom.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 29.07.24 -
Onkologische Reha-Maßnahmen werden durchschnittlich für einen Zeitraum von 21–24 Tagen gewährt. Die Reha-Maßnahme kann jedoch verlängert werden, wenn dies aus medizinischen Gründen notwendig ist. Danach können erneute ambulante oder stationäre Rehabilitationsmaßnahmen erst nach Ablauf von 4 Jahren in Anspruch genommen werden.
Falls sich der gesundheitliche Zustand verschlechtert oder andere schwere Erkrankungen hinzukommen, ist eine entsprechende Reha-Maßnahme aber auch schon früher möglich.
Erfahren Sie mehr über die Dauer von Reha-Maßnahmen bei der Deutschen Rentenversicherung.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Viele Reha-Einrichtungen bieten die Möglichkeit, dass Patient:innen von Angehörigen begleitet werden. Wenn Sie Ihren Partner/Ihre Partnerin oder andere Angehörige mitnehmen möchten, sollten Sie sich vorab in der Klinik nach entsprechenden Möglichkeiten und den Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson erkundigen.
Wenn es aus medizinischen Gründen nötig ist, dass Sie begleitet werden, übernehmen die jeweiligen Kostenträger (in der Regel die Deutsche Rentenversicherung oder die Krankenkassen) die Kosten für die Begleitperson in der Reha-Klinik.
Weitere Informationen zur Reha bietet die Deutsche Rentenversicherung.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 18.12.23
Antrag/Kostenübernahme
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Zunächst muss ein behandelnder Arzt/eine Ärztin die medizinische Notwendigkeit einer Reha-Maßnahme feststellen, damit ein Antrag gestellt werden kann. Über die Bewilligung entscheidet dann der zuständige Kostenträger. Bei gesetzlich versicherten Erwerbsfähigen ist das in der Regel die Deutsche Rentenversicherung, in anderen Fällen (bei Nichterwerbsfähigen, z. B. Hausfrauen und -männern, Studierenden, Rentnern etc.) sind die gesetzlichen Krankenkassen zuständig. Bei privaten Krankenversicherungen gibt es unterschiedliche Regelungen. Wenn Sie privat krankenversichert sind, sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden, um Ihre Ansprüche zu klären.
Weitere Informationen zur medizinischen Rehabilitation bietet die Deutsche Rentenversicherung.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 15.07.24 -
Ein Antrag sollte in Absprache mit dem behandelnden Arzt/der Ärztin während oder nach der Erstbehandlung gestellt werden.
Falls es um eine Anschlussrehabilitation geht, sollten Sie den Sozialdienst im Krankenhaus möglichst früh darauf ansprechen. Bei einigen Operationen kann es sein, dass Sie nur wenige Tage im Krankenhaus bleiben werden. Fragen Sie den Sozialdienst in Ihrer Klinik, ob man Ihnen beim Reha-Antrag behilflich sein kann.
Antragsformulare erhalten Sie auch in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, bei den gesetzlichen Krankenkassen oder den Versicherungsämtern der Kommunen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 22.03.22 -
Die Reha-Kosten werden in der Regel bei gesetzlich Versicherten von der Deutschen Rentenversicherung oder den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Rentenversicherungsträger sind grundsätzlich zuständig bei allen Erwerbstätigen, wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder schon gemindert ist und durch die Reha-Maßnahme wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann. Krankenkassen sind zuständig, wenn es um den Erhalt oder die Wiederherstellung der Gesundheit geht und wenn nicht andere Sozialversicherungsträger wie z. B. die gesetzliche Rentenversicherung die Reha-Leistungen erbringen. Weitere Informationen finden Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, bei der Deutschen Rentenversicherung und beim Bundesgesundheitsministerium.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 20.10.21 -
Als Arbeitnehmer:in steht Ihnen während der Rehabilitation eine Fortzahlung Ihres Gehalts für eine Dauer von max. 6 Wochen zu. Wenn dieser Anspruch wegen einer Vorerkrankung bereits ganz oder teilweise verbraucht ist, können Sie von der Rentenversicherung während der Reha ein Übergangsgeld erhalten. Die Höhe des Übergangsgeldes beträgt 68 oder 75 Prozent Ihres Einkommens und hängt davon ab, ob in Ihrem Haushalt ein Kind oder ein pflegebedürftiger Angehöriger lebt. Weitere Informationen zur Lohnfortzahlung und zum Übergangsgeld bietet die Deutsche Rentenversicherung.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 18.12.23 -
Die Kostenträger übernehmen die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen. Bei stationären Reha-Maßnahmen müssen Erwachsene in der Regel 10 Euro pro Tag zuzahlen. Diese Zuzahlung ist einkommensabhängig, sodass viele Patienten sich davon befreien lassen können. Wer während der Rehabilitation vom Rentenversicherungsträger ein Übergangsgeld bekommt, muss grundsätzlich keine Zuzahlung leisten.
Weitere Informationen zum Thema Zuzahlungen finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20
Reha-Einrichtungen
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Bei der Auswahl der Klinik werden neben den medizinischen Erfordernissen auch Ihre persönliche Lebenssituation, Ihr Alter und Ihre familiäre Situation berücksichtigt. Für Krebspatient:innen kommen Kliniken infrage, die vom Versicherungsträger anerkannt wurden als geeignet für die Rehabilitation nach Krebs.
Wenn die Reha direkt nach der Erstbehandlung beginnen muss (Anschlussheilbehandlung), ist es für Patient:innen in der Regel nicht immer möglich, sich selbst eine Wunscheinrichtung auszusuchen. Die Wahlmöglichkeiten können auch davon abhängen, wie Sie krankenversichert sind.
Allerdings sieht das Sozialgesetzbuch ein Wunsch- und Wahlrecht ausdrücklich vor: Demnach soll „berechtigten Wünschen" der Versicherten entsprochen werden. Nach Möglichkeit werden persönliche Klinikwünsche daher berücksichtigt, sofern die angegebene Einrichtung alle Anforderungen erfüllt und einen Platz frei hat.
Am besten besprechen Sie bereits bei Antragstellung mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin, welche Klinik am besten Ihren Vorstellungen und Wünschen entspricht. Wenn Sie mit der Auswahl der Einrichtung nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Kommt man Ihrem Wunsch nicht nach, so muss der Kostenträger begründen, warum die von ihm ausgewählte Klinik besser geeignet ist.
Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung können Sie sich einen Überblick über Reha-Kliniken verschaffen, die auf onkologische Rehabilitation spezialisiert sind.
Hier finden Sie einen allgemeinen Überblick über Reha-Kliniken.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 18.12.23 -
Ambulant oder stationär? Wichtig für die Entscheidung ist vor allem, welche Art der Rehabilitation zum Erreichen des Rehabilitationsziels am besten geeignet ist. Besprechen Sie dies mit Ihrem behandelnden Arzt/Ihrer Ärztin.
Weitere Faktoren, die eine Rolle spielen können, sind Ihre familiäre Situation und Ihre persönlichen Bedürfnisse. Eine ambulante Reha bietet Ihnen mehr Flexibilität im Alltag. Bei einer ambulanten Reha nehmen Sie von morgens bis zum späten Nachmittag an den Behandlungen und Anwendungen in der Reha-Klinik teil. Anschließend können Sie nach Hause gehen und dort die Nacht und die Wochenenden verbringen.
Weitere Informationen bietet die Deutsche Rentenversicherung.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Aus medizinischer Sicht ist die ambulante Reha eine ebenso vollwertige Maßnahme wie die stationäre. Der Unterschied besteht darin, dass Sie bei der ambulanten Reha die Abende und Wochenenden zu Hause verbringen. Probleme können entstehen, wenn Sie sich zu Hause zu stark belasten (z. B. durch Treppensteigen, Hausarbeit, Einkaufen, Kochen, Putzen, berufliche Tätigkeiten oder durch andere häusliche Stressfaktoren). Deshalb gibt es bei einer ambulanten Reha im Vergleich zur stationären Reha meist ein höheres Risiko, dass die Reha-Maßnahme nicht den gewünschten Erfolg bringt.
Wenn bei Ihnen eine Reha-Maßnahme ansteht, sollten Sie am besten mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin besprechen, welche Reha-Form für Ihren Fall die beste wäre.
Weitere Informationen bietet die Deutsche Rentenversicherung.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Wenn Sie sich zum Thema Reha beraten lassen möchten, sollten Sie Ihren behandelnden Arzt / Ihre Ärztin ansprechen. Auch Ihre Krankenkasse und die Deutsche Rentenversicherung können mit Informationen weiterhelfen.
Außerdem können Sie sich auch an eine Reha-Servicestelle wenden. Diese Serviceeinrichtungen werden gemeinsam von den Krankenkassen, den Rentenversicherungen, der Bundesagentur für Arbeit, den Landkreisen und weiteren Institutionen organisiert.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 22.03.22