Berufsleben
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Grundsätzlich müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nicht mitteilen, dass Sie an Lungenkrebs erkrankt sind. Allerdings kann es sehr hilfreich sein, wenn er Bescheid weiß, da Ihre Erkrankung vermutlich auch Auswirkungen auf Ihre berufliche Tätigkeit hat. Die meisten Vorgesetzten werden Sie unterstützen und ein größeres Verständnis dafür haben, wenn Sie krankheitsbedingt fehlen oder Ihre Arbeitszeit flexibel gestalten müssen, um Arzttermine wahrzunehmen.
Wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Arbeit gehen können, müssen Sie Ihren Arbeitgeber schnellstmöglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren. Neben der mündlichen bzw. telefonischen Krankmeldung ist es in der Regel erforderlich, die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen. Sie müssen eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, wenn die Krankheit länger als 3 Tage dauert. Also nicht erst nach 3 Tagen, sondern wenn klar ist, dass die Krankheit länger dauert. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist dem Arbeitgeber spätestens am 4. Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber kann die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung aber auch schon früher verlangen (auch für Krankheiten, die nur bis zu 3 Tage dauern).
Trotzdem brauchen Sie nicht alle Details Ihrer Krankheit und Behandlung zu erzählen. Wenn Sie in einem größeren Unternehmen angestellt sind, können Sie sich auch vertraulich an die Personalabteilung wenden. Die kann Ihnen Auskunft darüber geben, welche Informationen Ihr Unternehmen wirklich braucht und welche betrieblichen Hilfen oder Erleichterungen Sie in Anspruch nehmen können. Eine sehr gute Information bietet der Krebsinformationsdienst.
Ob Sie mit Ihrem Vorgesetzten den offenen Umgang über Ihre Krankheit wählen oder sie als „Privatsache“ behandeln möchten, können letztendlich nur Sie selbst abwägen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Viele Krebspatienten haben eine hohe Motivation, ihre Arbeit wieder aufzunehmen und damit ein Stückchen zurück in den Alltag zu kehren. Die körperlichen und psychischen Belastungen der Erkrankung haben jedoch oft Auswirkungen auf die persönliche Leistungsfähigkeit.
Die Frage, wann Sie sich bereit fühlen zu arbeiten, kann individuell sehr unterschiedlich sein und hängt auch sehr stark von der Art Ihrer Berufstätigkeit ab. Nach einer Lungenkrebsoperation ist die Lungenfunktion bei vielen Betroffenen häufig eingeschränkt, was vor allem bei körperlicher Arbeit zu spüren ist. Einige können nicht mehr schwer heben, lange stehen oder leiden psychisch. Dann kann gemeinsam mit dem Vorgesetzten besprochen werden, ob Sie z. B. innerhalb des Arbeitsumfelds eine andere Position ausüben können, deren Anforderungen für Sie zu bewältigen sind.
Damit der Wiedereinstig ins Berufs- und Arbeitsleben gelingt, sollten Sie entweder die Krebsbehandlung abgeschlossenen haben oder die Therapien Sie nicht zu stark belasten oder einschränken. Außerdem sollte Ihr behandelnder Arzt/Ihre Ärztin einen geplanten Wiedereinstieg in das Berufsleben befürworten.
Wenn Sie durch die Folgen der Krankheit und Therapie noch nicht so belastbar sind, ist auch ein stufenweiser Wiedereinstig in Form eines betrieblichen Eingliederungsmanagements sinnvoll. Das sogenannte „Hamburger Modell“ soll arbeitsunfähigen Beschäftigten die Möglichkeit geben, sich schrittweise wieder an die bisherige Arbeitsbelastung anzunähern. Die stufenweise Wiedereingliederung wird vom Arzt in Abstimmung mit dem Patienten und dem Arbeitgeber verschrieben.
Betroffene können die Belastung des Berufsleben reduzieren, indem Sie in Teilzeit statt Vollzeit arbeiten. Besprechen Sie Ihre individuellen Möglichkeiten mit Ihrem Arbeitgeber.
Mehr dazu, wie Sie nach einer Lungenkrebsbehandlung zurück in den Alltag finden, können Sie beim Krebsinformationsdienst des Deutsches Krebsforschungszentrums erfahren.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Bevor Sie eine Entscheidung über die Rückkehr ins Berufsleben treffen, ist es wichtig, dass Sie sich eingehend über Ihre Rechte und Möglichkeiten informieren. Lassen Sie sich bei der Vielzahl der Dinge, die zu beachten sind, von Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Rentenversicherungsträger beraten. Eine gute Anlaufstelle für das Thema Wiedereinstieg in das Berufsleben ist auch der Sozialdienst in den Reha-Kliniken.
Klären Sie zudem, wer in Ihrer Firma als Ansprechpartner für Ihre Belange infrage kommt. Hilfreich für beide Seiten ist sicherlich, wenn Sie sich vorab Gedanken darüber machen, wann und gegebenenfalls in welchem Umfang Sie wieder in die Arbeitswelt einsteigen möchten.
Weitere Informationen zum Thema „Zurück in den Beruf“ bieten Ihnen die Website der Deutschen Krebsgesellschaft und des Krebsinformationsdienstes des Deutschen Krebsforschungszentrums.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20
Arbeitsrecht
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Manche Patienten belastet die Sorge, dass ihnen der Arbeitgeber kündigen könnte. Grundsätzlich ist eine Kündigung wegen einer Erkrankung nicht möglich. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Nämlich dann, wenn eine lang andauernde Krankheit vorliegt und wenn aufgrund der Art und Schwere der Erkrankung eine Genesung nicht mehr zu erwarten ist. Das muss im Zweifel der Arbeitgeber beweisen.
Im Falle einer Kündigung ist es ratsam, mit einem Rechtsanwalt gegen diese vorzugehen und die bestehenden Möglichkeiten, wie z. B. eine Kündigungsschutzklage oder die Erstreitung einer respektablen Abfindung, auszuloten. Hierzu wäre es hilfreich, rechtzeitig vorher eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen zu haben, um das doch erhebliche Kostenrisiko einer solchen gerichtlichen Auseinandersetzung aufzufangen. Liegt bei Ihnen eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 vor, dann muss einer Kündigung zunächst das Integrationsamt zustimmen.
Sie sollten deshalb so früh wie möglich das Gespräch mit Ihrer Krankenkasse, Ihrem Arbeitgeber bzw. dem Personal- und Betriebsrat oder der Schwerbehindertenvertretung suchen. Wer sich rund um eine drohende Kündigung weiter informieren möchte, kann sich z. B. beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beraten lassen. Ferner sollten Sie sich wegen der laufenden Fristen unverzüglich Rat bei einem Anwalt für Arbeitsrecht holen oder sich ggf. an Ihre Gewerkschaft oder Ihren Berufsverband wenden.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Bei einer Krebserkrankung bekommen Patienten, die bereits eine Operation hinter sich haben, in der Regel mindestens einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 zunächst für die ersten 5 Jahre anerkannt. Bei metastasiertem oder fortgeschrittenem Lungenkrebs ist der Schwerbehindertenausweis unbefristet. Den Antrag für einen Schwerbehindertenausweis stellen Sie bei Ihrem lokal zuständigen Versorgungsamt. Schwerbehinderte Menschen haben besondere Rechte im Hinblick auf Auswahl und Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, berufliche Förderung oder beim Kündigungsschutz. Bei größeren Arbeitgebern gibt es in der Regel auch einen Ansprechpartner für Sie, der Sie beraten und bei der Umgestaltung Ihres Arbeitsplatzes unterstützen kann.
Sollten Sie nur noch bedingt oder gar nicht mehr in der Lage dazu, Ihre Aufgaben am Arbeitsplatz, gemäß der im Arbeitsvertrag vereinbarten Regelungen, zu erfüllen, können Sie Ihren Arbeitgeber nach einem sogenannten „leidensgerechten Arbeitsplatz“ fragen. Ein Arbeitsplatz gilt dann als leidensgerecht, wenn der Mitarbeiter diesen trotz seiner gesundheitlichen Anforderungen und Beeinträchtigungen ausfüllen kann. Erfahrungsgemäß bereitet es Arbeitgebern jedoch häufig praktische Probleme, einen leidensgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Es ist von Vorteil, wenn dieser bereits im Unternehmen existiert. Der Arbeitgeber ist zwar verpflichtet, Bemühungen zu unternehmen, um Ihren Arbeitsplatz leidensgerecht zu gestalten, nicht aber einen gänzlich neuen Platz zu schaffen.
Sollte eine technische Anpassung oder Umgestaltung des Arbeitsplatzes nötig sein, können Sie sich gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber über finanzielle Unterstützung erkundigen.
Weitere Informationen über Ihre Rechte am Arbeitsplatz erhalten Sie bei den Sozialverbänden (VdK oder Sozialverband Deutschland). Fragen Sie am besten nach einem Ortsverband in Ihrer Nähe.
Sie können Sich auch an die Integrationsämter oder die Renten- und Krankenversicherung wenden, um finanzielle Hilfe für die technische Anpassung und Umgestaltung des Arbeitsplatzes zu erhalten.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 22.03.22 -
Bei einer Krebserkrankung bekommen Patienten, die bereits eine Operation hinter sich haben, in der Regel mindestens einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 zunächst für die ersten 5 Jahre anerkannt. Bei metastasiertem oder fortgeschrittenem Lungenkrebs ist der Schwerbehindertenausweis unbefristet. Den Antrag für einen Schwerbehindertenausweis können Sie bei Ihrem lokal zuständigen Versorgungsamt stellen. Eine Zusammenstellung der Antragsformulare für den Schwerbehindertenausweis finden Sie hier.
Sind Sie anerkannt schwerbehindert, genießen Sie z. B. einen besonderen Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis. Eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung ist nur dann wirksam, wenn auch das zuständige Versorgungsamt dieser zugestimmt hat. Kündigt der Arbeitgeber trotzdem, sollte unverzüglich mit einer Kündigungsschutzklage dagegen vorgegangen werden. Die Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Darüber hinaus erhalten Schwerbehinderte zusätzlich 5 Urlaubstage im Jahr und sind auf Verlangen von evtl. anfallender Mehrarbeit freizustellen. Abhängig vom Geburtsjahrgang ist zudem ein vorzeitiger Eintritt in die Altersrente möglich. Zu den Vorteilen zählen auch die Steuererleichterungen in Form eines gestaffelten Steuerfreibetrags für die Einkommensteuererklärung. Die Höhe des jährlichen Steuerfreibetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung.
Weitere Informationen über einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie auch über die Sozialverbände VdK und Sozialverband Deutschland.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 22.03.22 -
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung Ihrer Schwerbehinderung beim Arbeitgeber besteht nicht. Allerdings ist mit einem Verschweigen auch der Verzicht auf den Ihnen zustehenden Zusatzurlaub verbunden. Dabei ist eine zusätzliche Erholungszeit häufig angebracht. Eine weitere Einbuße sind die Freibeträge, die Ihnen mehr Netto vom Einkommen ermöglichen. Unabhängig von den sogenannten Nachteilsausgleichen kann es durchaus von Vorteil sein, wenn die Schwerbehinderung bekannt ist und im Notfall eine wichtige Information für Notarzt und helfende Kollegen ist.
Auch der besondere Kündigungsschutz ist ein wichtiges Thema für Schwerbehinderte. Egal ob Ihrem Arbeitgeber die Schwerbehinderung bekannt ist oder nicht, die Kündigung ist nur mit der Zustimmung des Integrationsamtes möglich.
Spätestens im Falle einer Kündigung muss Ihr Arbeitgeber also über Ihre Schwerbehinderung informiert werden. Nimmt er daraufhin die Kündigung nicht zurück, müssten Sie innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 22.03.22 -
Bei knapp der Hälfte aller beruflich verursachten Krebserkrankungen handelt es sich um Lungenkrebs. Wenn der begründete Verdacht besteht, dass es sich auch bei Ihnen um eine Berufskrankheit handeln könnte, weil Sie z. B. bei Ihrer Arbeit über längere Zeit mit einem Auslöser wie Asbest, Chrom, Quarzstaub oder Nickel in Kontakt gekommen sind, muss Ihr behandelnder Arzt dies der Berufsgenossenschaft melden. Danach wird anhand von Verfahren und Begutachtungen geprüft, ob bei Ihnen die medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Berufskrankheit erfüllt sind.
Wird Ihre Lungenkrebserkrankung als Berufskrankheit anerkannt, übernimmt die Berufsgenossenschaft u. a. die Kosten für Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen oder zahlt Ihnen ggf. ein Verletztengeld oder eine Versichertenrente sowie die Kosten der Wiedereingliederung und die behindertengerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes. Den Kontakt mit einer krebsauslösenden Substanz nachzuweisen, ist nicht immer einfach, da sich berufsbedingte Krebserkrankungen typischerweise über viele Jahre entwickeln können.
Über Krebs als Berufskrankheit informiert Sie das Onko-Internetportal der Deutschen Krebsgesellschaft.
Mehr über die Anerkennung von Berufskrankheiten finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Für Asbestopfer bietet der Bundesverband der Asbestose Selbsthilfegruppen e.V. gezielt Informationen und Beratungen an.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 22.06.21
Teilhabe am Arbeitsplatz
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Ob Sie trotz Lungenkrebs weiter arbeiten können, hängt sowohl von Ihrer beruflichen Tätigkeit als auch Ihren individuellen Lebensumständen ab. Grundsätzlich muss das natürlich jeder Patient für sich entscheiden. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den Weg zurück in das Berufsleben ist auch, wie gut Sie die Therapie vertragen. Manche Patienten mit Lungenkrebs können während der Therapie weiter arbeiten, manchen fällt es sehr schwer, die bisherige Arbeit wieder aufzunehmen, und andere entscheiden sich bewusst gegen die Arbeit, um sich auf ihre Behandlung zu konzentrieren.
Nach der Diagnose steht zunächst meist die weiterführende Behandlung der fortgeschrittenen Erkrankung im Fokus. Für manche Patienten kann es aber abhängig vom Verlauf der Erkrankung und der Behandlungsempfehlungen richtig sein, so früh wie möglich wieder ins Berufsleben zurückzukehren. Klären Sie mit Ihrem behandelnden Arzt / Ihrer Ärztin, welche Aspekte dabei zu berücksichtigen sind. Ihre Krankenversicherung gibt Ihnen Hilfen zur Wiedereingliederung. Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie weiter arbeiten möchten oder nicht, sollten Sie sich Zeit geben und den Beginn der Behandlung abwarten. Wenn Sie wissen, wie Sie die Therapie körperlich und psychisch verkraften, können Sie immer noch eine Entscheidung treffen. Eine sehr gute Information bietet der Krebsinformationsdienst.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 21.07.20 -
Wenn Patienten dies möchten, können sie ins Berufsleben zurückkehren. In welchem Umfang Sie sich dazu bereit fühlen, hängt stark von der Art Ihrer Tätigkeit ab, z. B. ob Sie harte körperliche Arbeit verrichten müssen. Grundsätzlich muss jeder Betroffene individuell für sich entscheiden, in welchem Rahmen er die Arbeit wieder aufnehmen kann und möchte. Bei metastasiertem Lungenkrebs hängt es neben Ihrem Beruf auch davon ab, wie gut Sie die Therapie vertragen.
Wer sich nach einer Therapie noch nicht so leistungsfähig fühlt, der sollte sich nicht scheuen, über Angebote zu einem schonenderen Wiedereinstieg nachzudenken. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wieder zurück ins Arbeitsleben zu finden. Eine Teilzeitbeschäftigung ist dann sinnvoll, wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie die Belastungen einer Vollzeitarbeit bewältigen können. Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf die Verringerung der vertraglich festgesetzten Arbeitszeit, wenn Sie länger als 6 Monate für den jetzigen Arbeitgeber arbeiten und keine betrieblichen Gründe dagegensprechen. Allerdings muss das Unternehmen in der Regel mindestens 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Unter Umständen kann der Arbeitgeber von Ihnen auch verlangen, dass Sie auf eine andere Stelle innerhalb des Betriebs wechseln.
Arbeitgeber sind seit 2004 verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigen ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten (kurz BEM). Beim „Hamburger Modell" zum Wiedereinstieg steigern Sie Ihre Arbeitsstunden stufenweise von Woche zu Woche, um sich langsam wieder an ein normales Arbeitspensum zu gewöhnen.
Ansprechpartner für Fragen zum Wiedereinstieg in das Berufsleben sind Ihr behandelnder Arzt / Ihre Ärztin, der Betriebsarzt, Ihre gesetzliche Krankenkasse sowie der Betriebs-/Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung. Weitere Informationen zum Thema betriebliches Eingliederungsmanagement erhalten Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 22.06.21
Finanzielle Absicherung bei Krankheit
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Die Zeit der Krankheit sollte Ihnen zusätzlich zur gesundheitlichen Belastung nicht noch finanzielle Sorgen bereiten.
Sind Sie gesetzlich versichert und krankgeschrieben, dann zahlt Ihnen der Arbeitgeber in der Regel zunächst 6 Wochen lang Ihren Lohn, bzw. Ihr Gehalt weiter. Ausnahmen von dieser Regelung kann es aufgrund persönlicher Arbeitsverträge oder Dienstvereinbarungen geben. Für Beamte und Arbeitnehmer in gehobenen Positionen können diese Regelungen – je nach Vertrag – allerdings anders sein. Ist man länger krankgeschrieben, springt die Krankenkasse ein. Diese zahlt bis zu 78 Wochen pro Krankheitsfall. Haben Sie 6 Wochen Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber erhalten, sind es längstens 72 Wochen. Bei Fragen bezüglich des Krankengeldes hilft Ihnen die Krankenkasse weiter.
Dauert Ihre Krankheit länger als 78 Wochen an und ist noch nicht abzusehen, ob Sie Rente beantragen oder doch wieder arbeiten gehen können, kann Sie unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung finanziell entlasten. In dieser unklaren Situation soll die Nahtlosigkeitsregelung eine mögliche zeitliche Versorgungslücke zwischen dem Anspruch auf Krankengeld und beispielsweise einer späteren eventuellen Arbeitsaufnahme oder einem geplanten Rentenbeginn schließen. Für diesen Zeitraum können Sie von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld I erhalten.
Im Fall einer längeren Krankheit können Sie auch eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Hierzu müssen entsprechende Vorversicherungszeiten vorliegen. Eine individuelle Beratung bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist dann dringend angeraten. Bei einem Klinikaufenthalt steht Ihnen hierfür der Soziale Dienst für Fragen zur Verfügung.
Weiterführende Informationen zum Thema Erwerbsminderungsrente finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung oder über die Sozialverbände VdK oder Sozialverband Deutschland. Als Mitglied des VdK kann man bei Widersprüchen/Anträgen auch die Hilfe von Anwälten des VdK in Anspruch nehmen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Wenn Sie aufgrund Ihrer Lungenkrebserkrankung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Teilerwerbsminderungsrente beantragen. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass Sie aufgrund Ihrer Erkrankung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine berufliche Tätigkeit mehr über 3 Stunden (volle Erwerbsminderungsrente) bzw. unter 6 Stunden (Teilerwerbsminderungsrente) ausüben können. Diese Rente wird nur gezahlt, wenn Sie das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter für die Altersrente noch nicht erreicht haben. Eine Erwerbsminderungsrente können Sie dann beantragen, wenn Sie mindestens 5 Jahre versichert sind und in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre einer versicherungspflichtigen Arbeit nachgegangen sind.
Bei der Deutschen Rentenversicherung finden Sie weitere Informationen zur Erwerbsminderungsrente.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Schwerbehinderte Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente wegen Schwerbehinderung. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 35 Jahre Versicherungszeiten in der Rentenversicherung zurückgelegt haben.
Den Beginn und Umfang der Rente und welche Abschläge Sie ggf. in Kauf nehmen müssen, berechnet der Rentenversicherungsträger. Nehmen Sie frühzeitig vor gewünschtem Rentenbeginn Kontakt mit ihm auf, um Ihre Rente optimal zu gestalten. Sie erhalten von Ihrer Rentenversicherung jährlich Versicherungsinformationen zum Stand Ihrer Rentenversicherung, der Sie ebenfalls Höhe und frühestmöglichen Beginn einer Altersrente wegen Schwerbehinderung entnehmen können.
Wenden Sie sich bei Fragen an Fachleute, etwa die Sozialverbände wie den VdK und den Sozialverband Deutschland oder den Bundesverband der Rentenberater e.V.
Informieren Sie sich auch über die Möglichkeiten einer Erwerbsminderungsrente.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20