Diagnostik bei Verdacht auf Lungenkrebs
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Bei Verdacht auf Lungenkrebs sind in der Regel verschiedene Untersuchungen erforderlich, z.B.:
- Bronchoskopie (Lungenspiegelung)
- Erfassung der individuellen Krankengeschichte (Anamnese)
- Lungenfunktionsprüfung
- Röntgenaufnahme des Brustkorbs (Röntgen-Thorax)
- zusätzliche bildgebende Verfahren wie Ultraschall (Sonografie) und Computertomografie (CT)
- Analyse von Gewebeproben nach einer Biopsie
Ein wichtiger Teil der Diagnostik bei Lungenkrebspatienten ist im fortgeschrittenen Krankheitsverlauf auch die molekularbiologische Analyse des Tumorgewebes, um genetische Änderungen der Tumorzellen zu finden, für die es ein passendes Medikament gibt.
Für viele Patienten ist es nicht sofort nachvollziehbar, warum so viele Untersuchungen nötig sind. Manche haben auch Angst vor den Ergebnissen der Untersuchungen und sind deshalb zögerlich bei der Terminplanung. Grundsätzlich ist es aber ratsam, dass die notwendigen Untersuchungen ohne Verzögerungen durchgeführt werden. Denn je früher eine Behandlung gestartet werden kann, desto besser sind in der Regel die Erfolgschancen.
Die Untersuchungen können an verschiedenen Orten stattfinden (z. B. Facharztpraxis und/oder Krankenhaus). Außerdem können Sie für die Diagnostik auch ein zertifiziertes Lungenkrebszentrum oder ein anderes spezialisiertes onkologisches Zentrum aufsuchen. Dort können in der Regel alle Untersuchungen unter einem Dach durchgeführt werden.
Weitere Informationen zur Diagnose bieten der Blaue Ratgeber Lungenkrebs der Deutschen Krebshilfe und die Website Lungenkrebs-testen.de.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Bei Verdacht auf Lungenkrebs ist eine Bronchoskopie (auch Lungenspiegelung genannt) die wichtigste Untersuchung, die zudem am schnellsten zu Diagnose und Behandlung führt. Eine Bronchoskopie findet in der Regel ambulant in einer Facharztpraxis oder im Krankenhaus statt.
Bei einer Bronchoskopie wird ein Schlauch (Endoskop) durch Nase oder Mund in den Körper eingeführt und durch die Luftröhre bis zu den Bronchien geschoben. Am vorderen Ende des Schlauchs befindet sich eine kleine Kamera für die Untersuchung der Atemwege. Außerdem können kleine Werkzeuge durch den Schlauch geschoben werden, um Gewebeproben (Biopsie) zu entnehmen, die anschließend unter dem Mikroskop untersucht werden. (In der Fachsprache wird die mikroskopische, feingewebliche Untersuchung einer Gewebeprobe „histologische Untersuchung“ genannt.) Häufig werden Gewebeproben auch für zusätzliche molekulare Analysen benötigt.
Die Bronchoskopie dauert in der Regel rund 20 Minuten und kann für Patienten unangenehm sein. Deshalb wird vorab eine örtliche Betäubung vorgenommen und üblicherweise auch ein Beruhigungsmittel bzw. eine leichte Narkose eingesetzt.
Wichtig zu wissen: Am Tag der Untersuchung müssen Sie nüchtern bleiben, weil das Einführen des Bronchoskops in den Rachen einen Brechreiz auslösen kann. Bei einer ambulanten Untersuchung sind Sie wegen der eingesetzten Betäubungsmittel zudem anschließend nicht fahrtüchtig. Planen Sie daher ein, dass Sie ggf. abgeholt werden müssen.
Weitere Informationen zur Bronchoskopie finden Sie im Blauen Ratgeber Lungenkrebs der Deutschen Krebshilfe.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Bei einer Biopsie wird Lungengewebe entnommen – beispielsweise während einer Bronchoskopie.
Eine Biopsie kann aber auch ohne gleichzeitige Bronchoskopie durchgeführt werden. Dazu schieben die Ärzte eine lange, sehr dünne Hohlnadel durch die Brust in die Lunge und entnehmen dort eine Gewebeprobe. Gleichzeitig wird in der Regel eine Ultraschalluntersuchung oder eine Computertomografie durchgeführt, um zu kontrollieren, dass die gesunde Lunge durch die Biopsie nicht verletzt wird. Eine Biopsie, bei der Lungengewebe durch eine Hohlnadel entnommen wird, ist normalerweise nicht viel schmerzhafter als eine Blutentnahme. Auf Wunsch kann man eine örtliche Betäubung bekommen.
Neben der Gewebeentnahme gibt es auch das Verfahren der sogenannten Flüssigbiopsie (auch „Liquid Biopsy“ genannt). Bei diesem Analyseverfahren wird kein Gewebe, sondern eine Blutprobe untersucht. In der Krebsmedizin wird die Liquid Biopsy zu verschiedenen Zwecken durchgeführt, z. B. um Informationen für die Wahl der Therapie zu erhalten. Wichtig zu wissen ist dabei, dass die Flüssigbiopsie eine Gewebeentnahme in der Regel nicht ersetzen kann. Wenn ein Verdacht auf Lungenkrebs besteht, ist eine Gewebeanalyse unverzichtbar. Auch wenn das Ergebnis einer Flüssigbiopsie nicht eindeutig ist, wird häufig eine Gewebeanalyse benötigt.
Weitere Informationen zur Liquid Biopsy finden Sie bei der Deutschen Krebsgesellschaft.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 05.06.23 -
Die diagnostischen Untersuchungen bei Verdacht auf Lungenkrebs lassen sich grob in zwei Phasen einteilen. In der ersten Phase geht es darum herauszufinden, ob Lungenkrebs vorhanden ist oder nicht. Die hierzu notwendigen Untersuchungen lassen sich häufig in wenigen Tagen durchführen.
Sollte sich der Verdacht auf Lungenkrebs bestätigen, sind im Anschluss weitere Untersuchungen notwendig, um den Tumor zu klassifizieren und eine passende Therapie festzulegen. Dabei werden bildgebende Verfahren eingesetzt, außerdem werden Blut- und Gewebeproben im Labor analysiert. In der Regel sollten etwa 10 Tage nach Diagnosestellung alle nötigen Ergebnisse vorliegen. Bei Verzögerungen sollten Sie nachfragen.
Viele Patienten empfinden die Wartezeit als belastend, da sie nach der Diagnose Lungenkrebs den Wunsch haben, sofort die Behandlung zu starten. Deshalb ist es wichtig zu wissen, warum eine genaue Untersuchung des Tumors unverzichtbar ist: Nur so können die Ärzte die Informationen bekommen, die sie brauchen, um die Behandlung bestmöglich auf den Einzelfall auszurichten.
Weitere Informationen zur Diagnostik bietet der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums im Internet.
Dort finden Sie zudem ein Informationsblatt mit Tipps und Hinweisen für Patienten, die sich beim Warten auf die Befunde mentale Unterstützung holen möchten.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 31.05.23 -
Die Untersuchungen können an unterschiedlichen Orten stattfinden. In der Regel können Sie die Arztpraxis oder das Krankenhaus noch am Tag der Untersuchung wieder verlassen.
Einfache bildgebende Verfahren wie Röntgen- oder Ultraschalluntersuchungen können in der Facharztpraxis durchgeführt werden, manchmal auch beim Hausarzt.
Für eine Computertomografie müssen Sie meist eine radiologische Praxis oder ein Krankenhaus aufsuchen.
Bronchoskopie und Biopsie finden in der Regel beim Facharzt (z. B. Internist oder Pneumologe) oder im Krankenhaus statt.
Die kompletten Untersuchungen können auch in einem zertifizierten Lungenkrebszentrum oder einem anderen onkologischen Zentrum stattfinden.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Häufig wird das entnommene Tumorgewebe für mögliche spätere Untersuchungen in einem pathologischen Institut aufbewahrt. Wichtig zu wissen ist, dass die entnommene Gewebeprobe nach der Biopsie Eigentum des Patienten/der Patientin bleibt. Eine spätere Nutzung der Gewebeprobe zu Forschungszwecken ist nur dann möglich, wenn der Patient / die Patientin dazu seine Zustimmung erteilt.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20
Diagnostik bei Lungenkrebs/Molekulare Tumordiagnostik
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Das genetische Profil des Tumors gibt Aufschluss über mögliche Therapien. Durch einen Test der Tumorzellen kann man herausfinden, ob genetische Veränderungen vorhanden sind, für die es ein passendes Medikament gibt. Der Nachweis der entsprechenden Genveränderung durch ein spezifisches Testverfahren ist die Voraussetzung für die Einleitung einer zielgerichteten Therapie im fortgeschrittenen Stadium.
Vor allem beim fortgeschrittenen nichtkleinzelligen Lungenkrebs hat die Erforschung der genetischen Beschaffenheit der Krebszellen in den letzten Jahren große Fortschritte erzielt. Verschiedene medikamentöse Therapien können nach einer entsprechenden Testung der Tumorzellen eingesetzt werden. Es hat sich gezeigt, dass zielgerichtete, personalisierte Therapieansätze bei bestimmten Patientengruppen häufig bessere Erfolgsaussichten bieten als die traditionelle Chemotherapie. Auch hiermit ist zwar eine Heilung in der metastasierten Situation nicht möglich, aber das Überleben kann deutlich verlängert werden – und das häufig bei guter Lebensqualität.
Weitere Informationen bietet die Website Lungenkrebs-testen.de.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 10.03.20 -
Für die molekularbiologische Untersuchung der Tumorzellen wird eine Gewebe- oder Plasmaprobe benötigt. Dazu wird häufig Gewebe verwendet, das bei einer Bronchoskopie entnommen wurde. Für manche Untersuchungen werden auch Blutproben benutzt (Liquid Biopsy).
Durch die molekularbiologische Untersuchung können Biomarker festgestellt werden, die Hinweise auf genetische Veränderungen der Krebszellen liefern. Die Analysen werden durch Spezialisten für Gewebe- und Blutanalysen durchgeführt, sogenannte Pathologen. Die Analyseverfahren sind häufig technisch aufwendig und finden deshalb meist in spezialisierten, zertifizierten Instituten für Pathologie statt.
Die Ergebnisse der molekularen Analysen werden dem behandelnden Arzt/ der Ärztin zur Verfügung gestellt. Er/sie kann Ihnen anschließend sagen, welche Bedeutung die Untersuchungsergebnisse haben und welche Behandlung unter Berücksichtigung der Analysen am erfolgversprechendsten ist.
Weitere Informationen zu den nachweisbaren genetischen Veränderungen bei Lungenkrebs und den sich daraus ergebenden therapeutischen Möglichkeiten bietet die Website Lungenkrebs-testen.de.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Biomarker sind körpereigene Substanzen (z. B. Zellen, Proteine oder Gene in Tumoren), die sich in Körperflüssigkeiten wie Blut oder im Gewebe nachweisen lassen. Sie ermöglichen Rückschlüsse auf Krankheiten oder auf Varianten einer Krankheit, beispielsweise besondere Krebsarten.
Mit Biomarkern lässt sich z. B. herausfinden, ob eine bestimmte Therapie bei einer bestimmten Krebsart wirken kann. Andere Biomarker können auf eine erhöhte Unverträglichkeit eines Medikaments hindeuten.
Manche Biomarker ermöglichen außerdem eine Abschätzung der Prognose über ein mögliches Rezidiv (Rückfall) und den voraussichtlichen Krankheitsverlauf.
Je nach Anwendung werden solche Marker manchmal auch als „Prognosefaktor“, „genetischer Marker“ oder auch als „prädiktiver Marker“ bezeichnet. Ein prädiktiver Marker gibt Aufschluss darüber, ob eine bestimmte Therapie ansprechen wird oder nicht, während ein prognostischer Marker anzeigt, wie lange jemand erwartungsgemäß mit der Erkrankung überlebt.
Weitere Informationen zur Bedeutung von Biomarkern in der Lungenkrebsdiagnostik bieten die Website Lungenkrebs-testen.de und der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 05.06.23 -
Biomarker sind nicht für alle Krebsarten bekannt, aber die Forschung hat auf diesem Gebiet in den letzten Jahren viele neue Erkenntnisse gewonnen und zahlreiche Biomarker für Krebserkrankungen identifiziert.
Beim nichtkleinzelligen Lungenkrebs lassen sich bei über 40 % der untersuchten Patienten Biomarker nachweisen, die therapeutisch relevant sein können – wenn auch teilweise vorerst noch im Rahmen klinischer Studien. In vielen Fällen werden Biomarker bereits benutzt, um die passende Lungenkrebstherapie zu wählen.
Beim kleinzelligen Lungenkrebs sind nach aktuellem Stand der Forschung (Stand Januar 2019) noch keine therapeutisch relevanten Biomarker bekannt.
Weitere Informationen zu Biomarkern in der Lungenkrebstherapie bieten die Deutsche Krebsgesellschaft und die Website Lungenkrebs-testen.de
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 10.03.20 -
Zur Behandlung von fortgeschrittenem nichtkleinzelligen Lungenkrebs stehen verschiedene Medikamente zur gezielten Therapie zur Verfügung, die eingesetzt werden können, wenn bestimmte Biomarker vorliegen.
Dazu sind vorab Tests der folgenden Biomarker notwendig:
- EGFR
- ALK
- ROS1
- BRAF
- PD-L1
Weitere Biomarker werden derzeit in klinischen Forschungsprojekten untersucht. Wenn Sie mehr darüber wissen möchten, sollten Sie Ihren Arzt/Ihre Ärztin darauf ansprechen. Er/sie kann einschätzen, welche Biomarker in Ihrem Fall getestet werden sollten und ob für Sie eine Teilnahme an einer klinischen Studie infrage kommt.
Weitere Informationen zu Biomarkern in der Lungenkrebstherapie bieten die Deutsche Krebsgesellschaft und die Internetplattform Lungenkrebs-testen.de.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Tumormarker sind körpereigene Substanzen, z. B. Zellen oder Proteine, die auf eine Krebserkrankung hinweisen, wenn sie im Blut oder in anderen Körperflüssigkeiten verstärkt nachweisbar sind.
Für die Lungenkrebsdiagnostik sind Tumormarker aber nur von geringer Bedeutung, denn die moderne Medizin kennt bisher keine Tumormarker, die einen zweifelsfreien Nachweis für Lungenkrebs ermöglichen. Die Blutwerte einiger Tumormarker können bei Lungenkrebs zwar erhöht sein, aber die Werte sind nur in Verbindung mit anderen Untersuchungsergebnissen aussagekräftig. Somit macht ein Screening auf Lungenkrebs mithilfe von Tumormarkern in der Regel keinen Sinn.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 05.06.23
Diagnostik bei Lungenkrebs/Stadien
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Frühes oder fortgeschrittenes, metastasiertes Stadium? Für die Behandlung von Lungenkrebs ist es wichtig zu wissen, in welchem Krankheitsstadium ein Patient sich befindet.
Dazu wird untersucht:
- wie groß der Primärtumor ist und wie weit er sich im Körper ausgebreitet hat,
- ob Lymphknoten von der Krankheit befallen sind und
- ob es bereits zur Entwicklung von Metastasen in anderen Bereichen des Körpers gekommen ist.
Neben der Ermittlung des Stadiums wird zusätzlich mikroskopisch untersucht, wie stark das Tumorgewebe sich vom gesunden Gewebe unterscheidet, um herauszufinden, wie aggressiv der Tumor ist. (Dieses Verfahren wird in der Fachsprache „Grading“ genannt.)
Die Ergebnisse der Untersuchungen ermöglichen eine Klassifikation des Tumors. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die anschließende Behandlung des Lungenkrebs.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Die Einteilung der Stadien erfolgt z. B. nach dem sogenannten „TNM-System“. Dabei steht T für „tumor“, N für „node“ (engl. für Lymphknoten) und M für „metastasis“.
Beim nichtkleinzelligen Lungenkrebs werden vier Stadien unterschieden:
- Stadium I: Örtlich begrenzter Tumor ohne Lymphknotenbefall und ohne Fernmetastasen
- Stadium II: Kleiner Tumor mit Absiedlungen in Lymphknoten oder größerer Tumor ohne Absiedlungen
- Stadium III: Fortgeschrittener Tumor mit Metastasen in den Lymphknoten
- Stadium IV: Tumor mit Fernmetastasen (hierzu zählt auch ein Befall der gegenseitigen Lunge)
Neben dem TNM-System und der Einteilung in die vier Stadien gibt es weitere Subklassifikationen und zusätzliche Kriterien für die Tumorklassifikation (z. B. die Zahl und Lage der befallenen Lymphknoten sowie die Organe, in denen Metastasen vorhanden sind.)
Beim kleinzelligen Lungenkrebs werden zur Einteilung zusätzlich zu den vier Stadien zwei weitere Bezeichnungen verwendet:
- Limited Disease (LD) = begrenzte Ausdehnung (Der Tumor ist auf eine Seite des Brustkorbs/einen Lungenflügel begrenzt und hat noch keine Metastasen gebildet.)
- Extensive Disease (ED) = ausgedehnte Erkrankung mit Metastasenbildung
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20
Diagnostik bei Lungenkrebs/Metastasen
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Im fortgeschrittenen Lungenkrebsstadium können sogenannte Fernmetastasen außerhalb der Lunge vorliegen.
Besonders häufig treten Lungenkrebsmetastasen in folgenden Bereichen des Körpers auf:
- Lymphknoten in Brust- und Bauchraum
- Leber
- Nebennieren
- Skelettsystem (Knochen)
- Gehirn
Folgende Untersuchungen können durchgeführt werden, um die Ausbreitung von Lungenkrebs im Körper und vorliegende Metastasen zu untersuchen:
- Ultraschalluntersuchung: Bildgebendes Verfahren zur Untersuchung der Größe und Ausbreitung des Tumors. Die Kombination aus Bronchoskopie und Ultraschall über ein Spezial-Bronchoskop wird EBUS (endobronchialer Ultraschall) genannt und ist eine der zentralen Untersuchungen in der Lungenkrebsdiagnostik.
- Computertomografie (CT): Bildgebendes Verfahren zur Untersuchung der Größe und Ausbreitung des Tumors und zur Suche nach Metastasen im Gehirn
- Magnetresonanztomografie (MRT): Bildgebendes Verfahren zur Untersuchung der Größe und Ausbreitung des Tumors und zur Suche nach Metastasen in Knochen und Gehirn
- Thorakoskopie: Endoskopisches Verfahren zur Untersuchung der Ausbreitung des Tumors in der Brusthöhle
- Mediastinoskopie: Endoskopisches Verfahren zur Untersuchung der Lymphknoten im sogenannten Mittelfellraum zwischen den Lungenflügeln, das unter Vollnarkose durchgeführt wird
- Positronenemissionstomografie (PET): Bildgebendes Verfahren zur Untersuchung der Lymphknoten und zur Suche nach Metastasen
- Knochenszintigrafie: Bildgebendes Verfahren in Verbindung mit CT oder Ultraschall zur Suche nach Metastasen in Knochen
Weitere Informationen zu den verschiedenen Diagnoseverfahren bieten der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums und die Website Lungenaerzte-im-Netz.de von der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. und der Deutschen Lungenstiftung e.V.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20
Diagnostik bei Lungenkrebs: Re-Biopsie
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In bestimmten Fällen kann im Therapieverlauf eine erneute Gewebeentnahme (Re-Biopsie) sinnvoll oder notwendig sein. Dies gilt z. B., wenn nicht genügend Tumormaterial für die Testungen auf Biomarker vorhanden ist.
Eine Re-Biopsie kann zudem notwendig sein, wenn der Tumor im Behandlungsverlauf Resistenzen gegenüber Wirkstoffen der systemischen Therapie entwickelt (Man spricht hier auch von „Tumorprogress“). In solchen Fällen kann eine erneute Gewebeentnahme und -analyse notwendig sein, um die Behandlung neu auszurichten.
Weitere Informationen zur Biopsie finden Sie hier.
Zusätzliche Informationen zur Re-Biopsie bei Lungenkrebs bietet die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie (DGP).
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 27.09.23
Zweitmeinung
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Wenn Zweifel an Ihrer Diagnose bestehen sollten, haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen der freien Arztwahl einen anderen Arzt aufzusuchen und dessen Meinung einzuholen.
Wenn Sie einen anderen Arzt konsultieren möchten, sollten Sie den behandelnden Arzt darüber informieren und zu diesem Zweck um Aushändigung von Berichten, Laborwerten und Ergebnissen von Röntgenuntersuchungen bitten. Sie haben einen einklagbaren Anspruch auf Aushändigung von Kopien der Patientenunterlagen.
Für eine Zweitmeinung können Sie sich beispielsweise an einen niedergelassenen Facharzt oder ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft zertifiziertes Lungenkrebszentrum oder ein anderes onkologisches Zentrum wenden. In den Zentren arbeiten verschiedene Spezialisten unter einem Dach.
Gute Anlaufstellen für Fragen zur Behandlung sind auch Patientenorganisationen, die sich speziell um Lungenkrebspatienten kümmern, wie z. B. der Bundesverband Selbsthilfe Lungenkrebs. Dort können Sie auch in Erfahrung bringen, ob es in Ihrer Umgebung eine Selbsthilfegruppe gibt.
Weitere Informationen zur ärztlichen Zweitmeinung bietet die Verbraucherzentrale.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
2015 wurde durch das Pflegestärkungsgesetz der Paragraph 27b in das Sozialgesetzbuch V eingefügt, der das Recht auf Einholung einer unabhängigen Zweitmeinung bei planbaren Eingriffen festschreibt. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat Richtlinien erlassen, für welche planbaren Eingriffe der Anspruch auf Einholung der Zweitmeinung im Einzelnen besteht und welcher Arzt bzw. welche Klinik/Institution hierfür infrage kommt. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben werden die Kosten einer Zweitmeinung von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
Darüber hinaus haben die gesetzlichen Krankenkassen weitere Indikationen bestimmt, bei denen die bei ihnen Versicherten das Recht auf Einholung einer Zweitmeinung haben. Sie sollten daher vor der Einholung einer Zweitmeinung unbedingt vorher mit Ihrer Krankenkasse klären, ob dies auch auf Sie zutrifft. Diese gesetzliche Regelung gilt nicht für private Krankenversicherungen. Auch hier müssen der Anspruch und die Kostenübernahme unbedingt vorab mit der Krankenversicherung geklärt werden.
Mehr zu Ihren Rechten als Patient erfahren Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.
Bei der Suche nach einer kompetenten Zweitmeinung und bei Fragen zur Kostenerstattung kann auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) weiterhelfen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20
Arztgespräch
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Sie können einiges dafür tun, damit die Kommunikation mit dem Arzt / der Ärztin gut funktioniert. Vor dem Arztgespräch sollten Sie sich ein bisschen Zeit nehmen, um das Gespräch vorzubereiten. Folgende fünf Tipps können Ihnen dabei helfen:
- Vor dem Gesprächstermin sollten Sie alle Fragen aufschreiben, die Sie dem Arzt/ der Ärztin stellen möchten.
- Im Arztgespräch sollten Sie alle Punkte ansprechen, die Ihnen wichtig sind.
- Sie sollten nachfragen, sobald Sie etwas nicht verstanden haben.
- Während des Gesprächs ist es sinnvoll, Notizen zu machen. Diese können später helfen, sich an alles zu erinnern.
- Nicht vergessen: Zum Gesprächstermin alle vorhandenen Arztberichte mitbringen.
Hier finden Sie ein praktisches Merkblatt für Ihr Arztgespräch. Ein kurzer Film des Karikaturisten Werner Tiki Küstenmacher fasst die wichtigsten Punkte zusammen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 16.11.23 -
In manchen Situationen ist es hilfreich oder sogar notwendig, eine Begleitperson mitzunehmen zum Arztgespräch – etwa wenn Patienten sehr alt sind oder wenn es sprachliche Verständigungsprobleme gibt. Es ist sinnvoll, vor dem Arztgespräch zu überlegen, ob Ihre Begleitung auch die Gesprächsführung übernehmen soll. Erklären Sie dem Arzt/der Ärztin, warum Ihnen eine Begleitung wichtig ist. Um den Arzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden, können Sie eine schriftliche Vollmacht für die Begleitperson zur Teilnahme am Arztgespräch aufsetzen.
Weitere Tipps für den Arztbesuch mit einer Begleitperson finden Sie hier.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 16.11.23 -
Laut Patientenrechtegesetz müssen Patienten verständlich und umfassend über Diagnosen und Therapien aufgeklärt werden. Es ist also Ihr gutes Recht, beim Arzt so lange nachzufragen, bis Sie wirklich alles verstanden haben. Außerdem können Sie sich den sogenannten Arztbrief aushändigen lassen, der Ihre Diagnose und Ihre Befunde enthält, und zu Hause alles in Ruhe nachlesen.
Wenn Sie Schwierigkeiten beim Verstehen Ihrer Befunde haben, können Sie sich per Mail oder telefonisch an den Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums wenden und um Hilfe bitten.
Auch auf der Webseite washabich.de finden Sie Unterstützung beim Verstehen Ihrer Arztbriefe. Medizinstudenten übersetzen kostenlos Ihre Befunde in eine für Patienten verständliche Sprache.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20