Rat und Hilfe
-
Die Diagnose Lungenkrebs bringt in Ihrem Leben viele Veränderungen mit sich. Daher ist es wichtig, sich für die Belastung und Bewältigung frühzeitig professionelle Unterstützung zu suchen. Neben Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin können Ihnen Psychoonkologen helfen, mit der Situation zurechtzukommen. Hier können Sie nach Adressen ambulant psychotherapeutisch arbeitender Psychoonkologen suchen.
Eine gute Anlaufstelle sind die Beratungsstellen der Landesverbände der Deutschen Krebsgesellschaft e.V. Qualifizierte Fachleute informieren und beraten zu allen psychischen, sozialrechtlichen und sonstigen Anliegen, die eine Krebserkrankung mit sich bringt.
Das Team des Infonetz Krebs beantwortet Ihnen telefonisch Ihre persönlichen Fragen zu allen Phasen der Erkrankung und vermittelt Anlaufstellen. In vielen Städten Deutschlands gibt es psychosoziale Krebsberatungsstellen mit verschiedenen Leistungsangeboten. Der Krebsinformationsdienst bietet Ihnen eine Suche nach Adressen in Ihrer Nähe an.
Soziale Träger, wie beispielsweise die Arbeiterwohlfahrt, der Caritasverband, das Diakonische Werk und das Deutsche Rotes Kreuz können ebenfalls eine hilfreiche Anlaufstation sein. Die bundesweite Organisation Selbsthilfe Lungenkrebs e.V. bietet Rat und Hilfe speziell für die Belange von Patienten mit Lungenkrebs und deren Angehörige.
Eine nützliche Informationsquelle sind auch die Blauen Ratgeber der Deutschen Krebshilfe. Die Broschüren können Sie kostenfrei bestellen und gibt es u. a. zu folgenden Themen:
- Lungenkrebs
- Krebsnachsorge
- Wegweiser
- Sozialleistungen
- Ernährung bei Krebs
- Bewegung und Sport bei Krebs
- Schmerzen bei Krebs
- Chronische Müdigkeit (Fatigue) bei Krebs
Die Deutsche Krebshilfe bietet zudem im Internet aktuelle Informationen für Krebspatienten zum neuen Coronavirus (Sars-CoV-2) und zu COVID-19.
Zielgerichtet behandelte Patientinnen und Patienten mit genomisch bedingtem Lungenkrebs finden Unterstützung beim Patientennetzwerk ZielGENau e.V. Eine weitere gute Anlaufstelle für Menschen mit ALK-positivem Lungenkrebs ist das Patientennetzwerk ALK-Positiv Deutschland.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 05.06.23 -
Grundsätzlich sind die Beratungsstellen offen für Patienten, Angehörige und alle, die Fragen zum Thema Krebs haben.
Das Angebot der Krebsberatungsstellen ist kostenlos. Eine unentgeltliche Beratung bietet auch der Krebsinformationsdienst. Vielfältige Unterstützung können Ratsuchende auch in den 119 Stellen der Landeskrebsgesellschaften finden. Auch Selbsthilfegruppen bieten ihren Rat kostenfrei an.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 21.07.20 -
Nach einer Krebsdiagnose muss jeder Patient seinen individuellen Weg finden, um mit der Situation umzugehen. Manche Menschen möchten über ihre Krankheit nur im engsten Kreis von Familie und Freunde reden. Vielleicht empfinden Sie aber das Gespräch mit Gleichgesinnten als wertvolle Unterstützung. Dann kann eine Selbsthilfegruppe entlasten. Hier haben sie die Möglichkeit, Ihre Gedanken und Gefühle zu teilen, ohne auf Angehörige oder enge Freunde Rücksicht nehmen zu müssen.
In einer Gemeinschaft mit Menschen, die oft ähnliche Erfahrungen machen oder gemacht haben und Ängste durchleben, werden Sie sich mit Ihrer Erkrankung, den Nebenwirkungen der Therapie und der ganzen Erschöpfung weniger alleine gelassen fühlen. Der offene Austausch eröffnet vielen eine neue Sicht auf die eigene Lebenssituation.
Oft bieten Selbsthilfegruppen darüber hinaus gemeinsame Aktivitäten an, bei denen Sie Kraft tanken können und der Krebs nicht unmittelbar im Mittelpunkt steht. Probieren Sie einfach aus, ob Ihnen der Kontakt zu anderen Lungenkrebskranken helfen kann. Fragen Sie Ihren behandelnden Arzt / Ihre Ärztin nach Ansprechpartnern in Ihrer Nähe. Der Bundesverband Selbsthilfe Lungenkrebs e.V. bietet eine Übersicht an entsprechenden Organisationen oder informieren Sie sich beispielsweise auf den Webseiten der Selbsthilfe Lungenkrebs e.V.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 05.06.23
Sozialrecht
-
Eine Krebserkrankung verändert die gesamte Lebenssituation. Neben den körperlichen und psychischen Belastungen kommen bei vielen Patienten verständlicherweise häufig Fragen zu Behandlungskosten, der wirtschaftlichen Absicherung, zur Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags oder zu Rehabilitationsmöglichkeiten auf. Sozialleistungen sollen dabei zur wirtschaftlichen Lebensgrundlage beitragen und Sie unterstützen, möglichst schnell wieder gesund zu werden. Welche Geld- und Sachleistungen Sie in Anspruch nehmen können, hängt dabei vom konkreten Fall der Bedürftigkeit ab.
Es ist ratsam, sich bereits zu Beginn der Therapie über Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. Der sozialmedizinische Dienst in Ihrer Klinik kann hierfür ein erster Ansprechpartner sein und ggf. den Umfang der notwendigen Unterstützung einschätzen.
Vielerorts gibt es Krebsberatungsstellen, die über Leistungen der zuständigen Kostenträger wie Krankenkassen, Rentenversicherung oder Arbeitsamt informieren.
Eine Orientierung über sozialrechtliche Themen und darüber, welche vielfältigen Hilfen Ihnen im Krankheitsfall zur Verfügung stehen, bietet das Internetportal der Deutschen Krebsgesellschaft.
Außerdem empfehlen wir Ihnen als Lektüre den Blauen Ratgeber „Wegweiser zu Sozialleistungen" der Deutschen Krebshilfe.
Wenn Sie als Krebspatient unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind, können Sie beim Härtefonds der Deutschen Krebshilfe kurzfristig Hilfe beantragen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 21.07.20 -
Fahrtkosten, die durch eine Behandlung entstehen, werden in der Regel nur dann von den Krankenkassen erstattet, wenn sie aus medizinischen Gründen unbedingt notwendig sind, z. B. bei Rettungsfahrten. Eine Kostenerstattung bei ambulanten Behandlungen ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn es medizinisch notwendig ist, z. B. bei ambulanter Chemotherapie.In der Regel werden Fahrtkosten, die nicht durch Rettungseinsätze entstehen, nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse erstattet. Sprechen Sie Ihre Krankenkasse darauf an und klären Sie rechtzeitig, ob die Fahrtkosten übernommen werden können und welche Dokumente (z. B. Fahrscheine, ärztlicher Nachweis der medizinischen Notwendigkeit der Behandlung) dazu eingereicht werden müssen.
Bei Fragen zur Kostenerstattung können Sie sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Eine erste Beratung findet normalerweise bei den in Kliniken ansässigen Sozialdiensten statt. Hier erhalten Sie Auskunft über Ihre Ansprüche und bekommen Hilfe bei der jeweiligen Antragstellung.
Für eine weitergehende Beratung können Sie sich außerdem an verschiedene Beratungsstellen wenden. Eine Anlaufstelle sind die Krebsberatungsstellen der Deutschen Krebsgesellschaft, die Sie zu den unterschiedlichsten sozialrechtlichen Fragen beraten können. Auch die Deutsche Krebshilfe bietet eine sozialrechtliche Beratung an.
Auf einem Informationsblatt des Deutschen Krebsforschungszentrums finden Sie wichtige Anlaufstellen zu sozialrechtlichen Fragen.
Neben den psychosozialen Krebsberatungsstellen können Sie eine weitere kostenlose Beratung von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) erhalten.
Selbstverständlich sind die zuständigen Sozialleistungsträger, wie gesetzliche Krankenkassen, die Pflegeversicherung und die Deutsche Rentenversicherung ebenso wie die Agentur für Arbeit, verpflichtet, Ihnen Auskünfte zu geben.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 24.08.20 -
In der Regel übernehmen sowohl die Deutsche Rentenversicherung als auch die gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Umständen die Kosten einer Haushaltshilfe. Es besteht ein Anspruch, wenn Sie oder eine andere im Haushalt lebende Person Ihren Haushalt nicht weiterführen können und ein Kind unter 12 Jahren oder ein pflegebedürftiger Angehöriger im Haushalt lebt und betreut werden muss. Selbstverständlich ist niemand verpflichtet, sich zur Weiterführung des Haushalts von Berufstätigkeit, Berufs- oder Schulausbildung beurlauben zu lassen.
Wenn Sie privat versichert sind, erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse, um Ihre Ansprüche zu klären. Weitere Informationen zum Thema Haushaltshilfe und anderen sozialrechtlichen Fragen finden Sie bei der Deutschen Krebsgesellschaft.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Bei einer Krebserkrankung besteht nach der Versorgungsmedizinverordnung eigentlich immer der Anspruch auf Anerkennung einer Schwerbehinderung für die ersten 5 Jahre. Bei metastasiertem oder fortgeschrittenem Lungenkrebs ist der Schwerbehindertenausweis unbefristet.
Mit einem Schwerbehindertenausweis soll für Krebskranke ein Nachteilsausgleich geschaffen werden. So haben Sie einige Vorteile im Berufsleben wie z. B. mehr Urlaubstage und einen gewissen Kündigungsschutz, bei besonderen Merkzeichen Vergünstigungen in der KFZ-Steuer und -Versicherung sowie Steuererleichterungen. Meist wird der Schwerbehindertenausweis zeitnah vom sozialmedizinischen Dienst in der Klinik beantragt. Sollte das bei Ihnen nicht der Fall sein, können Sie den Antrag selbst beim Versorgungsamt stellen. Dieses wird auf Basis der vorhandenen medizinischen Befunde entscheiden, ob der Erkrankungszustand so schwerwiegend ist, um einen Grad der Behinderung (GdB) anzuerkennen. Grundlage für die Einstufung ist die Versorgungsmedizinverordnung.
Eine Zusammenstellung der Antragsformulare für den Schwerbehindertenausweis finden Sie hier. Weitere Informationen über einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie über die Versorgungsämter oder die Sozialverbände VdK und Sozialverband Deutschland.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 22.03.22
Psychologische Unterstützung
-
Eine Krebserkrankung bringt viele Betroffene körperlich und psychisch bis an ihre Grenzen. Aber nicht jeder spricht gerne über seine Sorgen und Ängste. Manchmal fällt es leichter, mit einem Fremden über seine Gefühle zu sprechen als mit der eigenen Familie. Wenn die psychische Belastung die Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigt, kann eine begleitende psychoonkologische Unterstützung sinnvoll sein.
Psychoonkologen sind speziell ausgebildet, um die seelischen Aspekte einer Krebserkrankung zu behandeln. Von ihnen bekommen Sie Hilfe bei der Verarbeitung Ihrer Erkrankung und beim Umgang mit den Belastungen.
Sich Rat zu suchen, ist kein Zeichen von psychischer Schwäche und bedeutet ebenso wenig, dass Sie psychisch krank sind. Es kann Ihnen Wege aufzeigen, den Alltag mit der Erkrankung besser zu bewerkstelligen. Bei der Krankheitsbewältigung stehen in erster Linie Sie im Mittelpunkt. Wenn Sie es wünschen, können aber auch Ihnen nahestehende Menschen einbezogen werden.
In Einzel-, Gruppen- oder Paartherapien können verschiedene Verfahren und Techniken zur Krankheitsbewältigung (z. B. Entspannungsverfahren) angewandt werden. Die Unterstützung richtet sich vor allem nach den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen der Betroffenen.
Ausführliche Informationen über Angebote und Möglichkeiten einer psychologischen Unterstützung finden Sie in der Patientenleitlinie Psychoonkologie.
Wenn Sie sich gerne mit anderen Betroffenen austauschen möchten, können Sie sich nach einer Selbsthilfegruppe in Ihrer Umgebung erkundigen.
Zielgerichtet behandelte Patientinnen und Patienten mit genomisch bedingtem Lungenkrebs finden Unterstützung beim Patientennetzwerk ZielGENau e.V. Eine weitere gute Anlaufstelle für Menschen mit ALK-positivem Lungenkrebs ist das Patientennetzwerk ALK-Positiv Deutschland.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 07.02.22 -
Viele Menschen erleben eine Krebserkrankung als eine Ausnahmesituation. Psychoonkologen sind mit den speziellen psychischen Belastungen und Problemen vertraut, die mit einer Krebserkrankung einhergehen. Eine psychoonkologische Beratung kann wesentlich dazu beitragen, die Lebensqualität der erkrankten Menschen zu erhalten und zu erhöhen. Sie kann Ihnenz.B.dabei helfen:
- die emotionalen und körperlichen Belastungen durch die Krebserkrankung zu verarbeiten,
- das seelische Wohlbefinden zu steigern,
- Begleit-und Folgeprobleme zu verbessern, die während und durch die Diagnostik und Therapie entstehen, sowie
- die eigenen Bewältigungsmöglichkeiten (Ressourcen) zu stärken und die Teilhabe am normalen Leben zu ermöglichen.
Ausführliche Informationen über Angebote und Möglichkeiten einer psychologischen Unterstützung finden Sie in der Patientenleitlinie Psychoonkologie.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 20.10.21 -
Betroffene können bei zahlreichen stationären und ambulanten Einrichtungen Unterstützung erhalten. In vielen Kliniken gibt es heute psychoonkologische Ansprechpartner. Jedes von der Deutschen Krebsgesellschaft zertifizierte Krebszentrum sollte seinen Patienten psychoonkologische Beratung anbieten. Diese ist Teil einer ganzheitlichen Betreuung.
Auch Patienten einer onkologischen Schwerpunktpraxis können sich nach einem entsprechenden Unterstützungsangebot erkundigen. Einige Praxen arbeiten mit Psychoonkologen zusammen.
Psychoonkologische Betreuung gibt es üblicherweise auch in Rehabilitationskliniken. Die dortigen Angebote gehören in der Regel zum Behandlungskonzept. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie aktiv danach fragen. Als Krebspatient haben Sie ein Recht auf eine psychologische Betreuung und sollten diese auch einfordern. Die Kosten für die Beratung übernehmen meist die gesetzlichen Krankenkassen.
Auch wenn Sie nach der Behandlung im Krankenhaus oder einer Rehabilitation wieder zu Hause sind, können Sie bei Bedarf weiterhin psychoonkologisch betreut werden. Eine gute erste Anlaufstelle können regionale psychosoziale Krebsberatungsstellen sein.
Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums bietet außerdem online ein bundesweites Verzeichnis von Psychoonkologen. Bei der Deutschen Arbeitsgemeinschaft von Psychoonkologen können Sie ebenfalls Adressen ambulant psychotherapeutisch arbeitender Psychoonkologen finden.
Hier finden Sie nahezu alle Mitglieder der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Psychosoziale Onkologie e.V. (dapo e.V.).
Zielgerichtet behandelte Patientinnen und Patienten mit genomisch bedingtem Lungenkrebs finden Unterstützung beim Patientennetzwerk ZielGENau e.V. Eine weitere gute Anlaufstelle für Menschen mit ALK-positivem Lungenkrebs ist das Patientennetzwerk ALK-Positiv Deutschland.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 07.02.22 -
Auch der Partner und Angehörige eines Lungenkrebspatienten stehen unter einer starken Belastung. Sie versuchen meist intensiv mit aller Kraft, den Betroffenen so gut es geht zu unterstützen. Dabei drängen viele ihre eigenen psychischen Konflikte und Bedürfnisse beiseite. Es kann auch passieren, dass Ihr Partner das Gefühl hat, der Situation alleine nicht mehr gewachsen zu sein. Dann kann es sinnvoll sein, psychologische Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Adressdatenbanken von Psychoonkologen finden Sie beim Krebsinformationsdienst und dem psychoonkologischen Beratungs- und Therapieportal für Krebsbetroffene. Die Hotline des Krebsinformationsdienstes des Deutschen Krebsforschungszentrums berät Sie auch telefonisch.
Einige Krebsberatungsstellen bieten auch Gruppenangebote oder Seminare speziell für Angehörige an.
Auch eine Patientenorganisation oder Selbsthilfegruppe kann Ihrem Partner und Ihren Angehörigen bei Bedarf unterstützend zur Seite stehen. Beim Bundesverband Selbsthilfe Lungenkrebs e.V. finden Sie regionale Gruppen, die sich um die Belange von Patienten und deren Angehörigen kümmern.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 21.07.20
Hilfsmittel
-
Hilfsmittel sind bestimmte Instrumente und Therapiegeräte, die den Erfolg Ihrer Behandlung unterstützen. Sie helfen Ihnen z. B. dabei, Ihre Beschwerden oder Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder zu mindern. Beispielweise können Ihnen Inhalierhilfen, Atemmuskeltrainer und Sauerstoffsysteme das tägliche Leben erleichtern. Die meisten Hilfsmittel spielen bei Lungenkrebs aber in der Regel erst eine Rolle, wenn Sie an Beschwerden einer fortgeschrittenen Erkrankung leiden. Grundsätzlich muss es sich um Hilfsmittel handeln, die im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt sind. (Bei den privaten Krankenversicherungen hängt die Erstattung der Kosten für Hilfsmittel vom jeweiligen Vertrag ab.)
Der Gemeinsame Bundesausschuss informiert über die Richtlinien der Verordnungen.
Weitere Informationen zu Hilfsmitteln finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 27.07.21 -
Abhängig von der Art des Hilfsmittels und des Kostenträgers werden die Kosten für Hilfsmittel bei Lungenkrebs komplett, teilweise oder gar nicht übernommen. Die Zuzahlung für Hilfsmittel beträgt 10 % des von der Krankenkasse übernommenen Betrags, mindestens 5 Euro, jedoch maximal 10 Euro. Auch bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind, müssen Sie 10 % des Packungspreises selbst zahlen, höchstens jedoch 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf.
Gesetzlich Versicherte können sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen, welche Hilfsmittel erstattet werden. Wenn Sie eine Privatversicherung haben, können andere Regeln gelten, die auch von Versicherung zu Versicherung verschieden sein können. Auch hier sollten Sie sich bei Fragen direkt an Ihre private Krankenversicherung wenden.
Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf Hilfsmittel vor der Behandlung stellen. Weitere Informationen zu Zuzahlungen für Hilfsmittel finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Damit die gesetzliche Krankenkasse ein benötigtes Hilfsmittel erstattet, brauchen Sie zunächst eine Verordnung Ihres Arztes. Aus dieser Verordnung muss sowohl die Diagnose als auch der medizinische Bedarf der Anschaffung hervorgehen. Ihr Arzt entscheidet, welches Hilfsmittel für Sie erforderlich ist. Die Hilfsmittelversorgung kann unter Umständen übrigens auch direkt bei der Kasse beantragt werden. Allerdings wird die Kostenerstattung auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung vermutlich leichter erfolgen, da eine medizinische Stellungnahme des Arztes vorliegt.
Der Antrag auf Genehmigung wird dann bei der Krankenkasse eingereicht. Viele Krankenkassen bieten Ihren Versicherten dazu online die Möglichkeit. Der Leistungsträger prüft die Verordnung auf Notwendigkeit und fordert unter Umständen zusätzlich einen Kostenvoranschlag an. Anschließend genehmigt die Krankenkasse das beantragte Hilfsmittel oder sie lehnt es ab. Mit der von der Krankenkasse genehmigten Verordnung können Sie nun das Hilfsmittel bei einem von der Kasse anerkannten Lieferanten bestellen. Wird die Versorgung mit dem Hilfsmittel abgelehnt, haben Sie das Recht, innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch einzulegen.
Ob und welchen Anspruch Sie auf ein Hilfsmittel haben, klären Sie am besten direkt mit Ihrer Krankenkasse. Diese informiert ihre Versicherten auch über den entsprechenden Antrag auf Hilfsmittel.
Wissenswertes rund um die Antragsstellung erfahren Sie auch bei der Verbraucherzentrale.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20
Betreuung/Pflege
-
Vor allem bei einer fortgeschrittenen Lungenkrebserkrankung verringern sich meist die Fähigkeiten des Patienten, mit der Lebensführung alleine zurechtzukommen. Ein Anspruch auf Krankenpflege bei Ihnen zu Hause besteht, wenn Sie sich nicht mehr selbst versorgen können und auf Hilfe im Alltag angewiesen sind. Sie kann auch erfolgen, wenn eine Krankenhausbehandlung nicht durchführbar ist oder durch häusliche Krankenpflege vermieden werden kann. Eine häusliche Pflege ist auch angebracht, wenn dadurch eine vorzeitige Entlassung aus dem Krankenhaus möglich ist oder wenn sie im Rahmen der Behandlung notwendig ist.
Einen Anspruch auf Krankenpflege zu Hause haben Sie allerdings nur dann, wenn Sie keine bei Ihnen im Haushalt lebende Person pflegen und versorgen kann. Besprechen Sie dies mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Krankenkasse.
Wer pflegebedürftig ist, ist gesetzlich definiert und in einem Pflegestufensystem festgelegt. Das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit ergibt sich aus dem festgestellten Pflegegrad. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft je nach individuellen Fähigkeiten und Eingeschränktheit des Patienten, ob eine Pflegebedürftigkeit gegeben und welcher Pflegegrad angemessen ist.
Wenn Sie sich über die gesetzliche Pflegeversicherung, die verschiedenen Pflegegrade und finanzielle Leistungen informieren möchten, finden Sie weitere Informationen auf dem Pflegeportal des Bundesministeriums für Gesundheit. Auch der Krebsinformationsdienst informiert ausführlich über die Pflege zu Hause.
Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) berät Sie zu gesundheitsrechtlichen Fragestellungen. Eine gute Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Pflege sind auch die Pflegestützpunkte. Eine Übersicht über Pflegestützpunkte finden Sie hier.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 05.06.23