Wenn Zweifel an Ihrer Diagnose bestehen sollten, haben Sie die Möglichkeit, eine Zweitmeinung einzuholen.

Wenn Sie eine Zweimeinung wünschen, sollten Sie den behandelnden Arzt/die Ärztin darüber informieren und zu diesem Zweck um Aushändigung von Berichten, Laborwerten und Ergebnissen von Röntgenuntersuchungen bitten. Sie haben einen einklagbaren Anspruch auf Aushändigung von Kopien der Patientenunterlagen.

Für eine Zweitmeinung sollten Sie nicht in dem Krankenhaus bleiben, in dem Sie bisher betreut wurden, und sich möglichst an ein forschendes onkologisches Spitzenzentrum wenden, z.B. ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft zertifiziertes Lungenkrebszentrum.

Eine Übersicht über spezialisierte Lungenkrebszentren finden Sie auch beim nationalen Netzwerk Genomische Medizin Lungenkrebs (nNGM).

Gute Anlaufstellen für Fragen zur Behandlung sind auch Patientenorganisationen, die sich speziell um Lungenkrebspatienten kümmern, wie z. B. der Bundesverband Selbsthilfe Lungenkrebs. Dort können Sie auch in Erfahrung bringen, ob es in Ihrer Umgebung eine Selbsthilfegruppe gibt.

Weitere Informationen zur ärztlichen Zweitmeinung bietet die Verbraucherzentrale.

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