Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen zahlen für verschriebene Medikamente und andere Gesundheitsleistungen einen Eigenanteil. Durch die sogenannte Härtefallregelung soll vermieden werden, dass Patient:innen zu stark belastet werden. Gesetzliche Zuzahlungen sind nur bis zu einer bestimmten Belastungsgrenze fällig. Diese richtet sich u. a. nach dem Haushaltseinkommen. In bestimmten Fällen, etwa wenn die jährliche Belastungsgrenze für die Zuzahlung erreicht ist, kann man sich auf Antrag von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.

Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse und bei der Verbraucherzentrale.

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