Grundsätzlich müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nicht mitteilen, dass Sie an Lungenkrebs erkrankt sind. Allerdings kann es sehr hilfreich sein, da Ihre Erkrankung vermutlich auch Auswirkungen auf Ihre berufliche Tätigkeit hat. Die meisten Vorgesetzten werden Sie unterstützen und ein größeres Verständnis dafür haben, wenn Sie krankheitsbedingt fehlen oder Ihre Arbeitszeit flexibel gestalten müssen, um Arzttermine wahrzunehmen.

Wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Arbeit gehen können, müssen Sie Ihren Arbeitgeber schnellstmöglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren sowie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, wenn die Krankheit länger als 3 Tage dauert. Also nicht erst nach 3 Tagen, sondern wenn klar ist, dass die Krankheit länger dauert. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist dem Arbeitgeber spätestens am 4. Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber kann die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung aber auch schon früher verlangen (auch für Krankheiten, die nur bis zu 3 Tage dauern).

Trotzdem brauchen Sie nicht alle Details Ihrer Krankheit und Behandlung zu erzählen. Wenn Sie in einem größeren Unternehmen angestellt sind, können Sie sich auch vertraulich an die Personalabteilung wenden. Die kann Ihnen Auskunft darüber geben, welche Informationen Ihr Unternehmen wirklich braucht und welche betrieblichen Hilfen oder Erleichterungen Sie in Anspruch nehmen können. Eine sehr gute Information bietet der Krebsinformationsdienst.

Ob Sie mit Ihrem Vorgesetzten den offenen Umgang über Ihre Krankheit wählen oder sie als „Privatsache“ behandeln möchten, können letztendlich nur Sie selbst abwägen.

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