Bei einer Krebserkrankung bekommen Patient:innen, die bereits eine Operation hinter sich haben, in der Regel mindestens einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 zunächst für die ersten 5 Jahre anerkannt. Bei metastasiertem oder fortgeschrittenem Lungenkrebs ist der Schwerbehindertenausweis unbefristet. Den Antrag für einen Schwerbehindertenausweis stellen Sie bei Ihrem lokal zuständigen Versorgungsamt. Schwerbehinderte Menschen haben besondere Rechte im Hinblick auf Auswahl und Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, berufliche Förderung oder beim Kündigungsschutz. Bei größeren Arbeitgebern gibt es in der Regel auch eine:n Ansprechpartner:in für Sie, der Sie beraten und bei der Umgestaltung Ihres Arbeitsplatzes unterstützen kann.

Sollten Sie nur noch bedingt oder gar nicht mehr in der Lage sein, Ihre Aufgaben zu erfüllen, können Sie Ihren Arbeitgeber nach einem sogenannten „leidensgerechten Arbeitsplatz“ fragen. Ein Arbeitsplatz gilt dann als leidensgerecht, wenn Mitarbeiter:innen diesen trotz seiner gesundheitlichen Anforderungen und Beeinträchtigungen ausfüllen können. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Bemühungen zu unternehmen, um Ihren Arbeitsplatz leidensgerecht zu gestalten, nicht aber einen gänzlich neuen Platz zu schaffen.

Sollte eine technische Anpassung oder Umgestaltung des Arbeitsplatzes nötig sein, können Sie sich gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber über finanzielle Unterstützung erkundigen.

Weitere Informationen über Ihre Rechte am Arbeitsplatz erhalten Sie bei den Sozialverbänden (VdK oder Sozialverband Deutschland). Fragen Sie am besten nach einem Ortsverband in Ihrer Nähe.

Sie können Sich auch an die Integrationsämter oder die Renten- und Krankenversicherung wenden, um finanzielle Hilfe für die technische Anpassung und Umgestaltung des Arbeitsplatzes zu erhalten.

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