Bei einer Krebserkrankung bekommen Patient:innen, die bereits eine Operation hinter sich haben, in der Regel mindestens einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 zunächst für die ersten 5 Jahre anerkannt. Bei metastasiertem oder fortgeschrittenem Lungenkrebs ist der Schwerbehindertenausweis unbefristet. Den Antrag für einen Schwerbehindertenausweis können Sie bei Ihrem lokal zuständigen Versorgungsamt stellen. Eine Zusammenstellung der Antragsformulare für den Schwerbehindertenausweis finden Sie hier.

Sind Sie anerkannt schwerbehindert, genießen Sie z. B. einen besonderen Kündigungsschutz. Eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung ist nur dann wirksam, wenn auch das zuständige Versorgungsamt dieser zugestimmt hat. Kündigt der Arbeitgeber trotzdem, kann man mit einer Kündigungsschutzklage dagegen vorgehen. Darüber hinaus erhalten Schwerbehinderte zusätzlich 5 Urlaubstage im Jahr und sind auf Verlangen von evtl. anfallender Mehrarbeit freizustellen. Abhängig vom Geburtsjahrgang ist zudem ein vorzeitiger Eintritt in die Altersrente möglich. 

Zu den Vorteilen zählen auch die Steuererleichterungen in Form eines Steuerfreibetrags für die Einkommensteuererklärung.

Weitere Informationen über einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie auch über die Sozialverbände VdK und Sozialverband Deutschland.

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