Bei knapp der Hälfte aller beruflich verursachten Krebserkrankungen handelt es sich um Lungenkrebs. Wenn der begründete Verdacht besteht, dass es sich auch bei Ihnen um eine Berufskrankheit handeln könnte, weil Sie z. B. bei Ihrer Arbeit über längere Zeit mit einem Auslöser wie Asbest, Chrom, Quarzstaub oder Nickel in Kontakt gekommen sind, muss Ihr behandelnder Arzt/Ihre Ärztin dies der Berufsgenossenschaft melden. Danach wird geprüft, ob die medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Berufskrankheit erfüllt sind.

Wird Ihre Lungenkrebserkrankung als Berufskrankheit anerkannt, übernimmt die Berufsgenossenschaft u. a. die Kosten für Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen oder zahlt Ihnen ggf. ein Verletztengeld oder eine Versichertenrente sowie die Kosten der Wiedereingliederung und die behindertengerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes. Den Kontakt mit einer krebsauslösenden Substanz nachzuweisen, ist nicht immer einfach, da sich berufsbedingte Krebserkrankungen typischerweise über viele Jahre entwickeln können.

Über Krebs als Berufskrankheit informiert Sie die Universitätsmedizin Mainz.

Mehr über die Anerkennung von Berufskrankheiten finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Für Asbestopfer bietet der Bundesverband der Asbestose Selbsthilfegruppen e.V. gezielt Informationen und Beratungen an.

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