Grundsätzlich muss jeder Betroffene individuell für sich entscheiden, in welchem Rahmen man die Arbeit wieder aufnehmen kann und möchte. Bei metastasiertem Lungenkrebs hängt es neben Ihrem Beruf auch davon ab, wie gut Sie die Therapie vertragen.

Wer sich nach einer Therapie noch nicht so leistungsfähig fühlt, der sollte sich nicht scheuen, über Angebote zu einem schonenderen Wiedereinstieg nachzudenken, z.B. eine Teilzeitlösung. Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf die Verringerung der vertraglich festgesetzten Arbeitszeit, wenn Sie länger als 6 Monate für den jetzigen Arbeitgeber arbeiten und keine betrieblichen Gründe dagegensprechen. Allerdings muss das Unternehmen in der Regel mindestens 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Unter Umständen kann der Arbeitgeber von Ihnen auch verlangen, dass Sie auf eine andere Stelle innerhalb des Betriebs wechseln.

Arbeitgeber sind verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigen ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten (kurz BEM). Beim „Hamburger Modell" zum Wiedereinstieg steigern Sie Ihre Arbeitsstunden stufenweise von Woche zu Woche, um sich langsam wieder an ein normales Arbeitspensum zu gewöhnen.

Ansprechpartner für Fragen zum Wiedereinstieg in das Berufsleben sind Ihr behandelnder Arzt / Ihre Ärztin, Betriebsärzt:innen, Ihre Krankenkasse sowie der Betriebs-/Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung. Weitere Informationen zum Thema betriebliches Eingliederungsmanagement erhalten Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

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