Wenn Sie aufgrund Ihrer Lungenkrebserkrankung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Teilerwerbsminderungsrente beantragen. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass Sie aufgrund Ihrer Erkrankung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine berufliche Tätigkeit mehr über 3 Stunden (volle Erwerbsminderungsrente) bzw. unter 6 Stunden (Teilerwerbsminderungsrente) ausüben können. Eine Erwerbsminderungsrente können Sie dann beantragen, wenn Sie mindestens 5 Jahre versichert sind und in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre einer versicherungspflichtigen Arbeit nachgegangen sind.

Bei der Deutschen Rentenversicherung finden Sie weitere Informationen zur Erwerbsminderungsrente.

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