Schwerbehinderte Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente wegen Schwerbehinderung. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 35 Jahre Versicherungszeiten in der Rentenversicherung zurückgelegt haben.

Sie erhalten von Ihrer Rentenversicherung jährlich Versicherungsinformationen zum Stand Ihrer Rentenversicherung, der Sie Höhe und frühestmöglichen Beginn einer Altersrente wegen Schwerbehinderung entnehmen können.

Wenden Sie sich bei Fragen an Fachleute, etwa die Sozialverbände wie den VdK und den Sozialverband Deutschland oder den Bundesverband der Rentenberater e.V.

Informieren Sie sich auch über die Möglichkeiten einer Erwerbsminderungsrente.

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