Fahrtkosten, die durch eine Behandlung entstehen, werden in der Regel nur dann von den Krankenkassen erstattet, wenn sie aus medizinischen Gründen unbedingt notwendig sind, z. B. bei Rettungsfahrten. Eine Kostenerstattung bei ambulanten Behandlungen ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn es medizinisch notwendig ist, z. B. bei ambulanter Chemotherapie.In der Regel werden Fahrtkosten, die nicht durch Rettungseinsätze entstehen, nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse erstattet. Sprechen Sie Ihre Krankenkasse darauf an und klären Sie rechtzeitig, ob die Fahrtkosten übernommen werden können und welche Dokumente (z. B. Fahrscheine, ärztlicher Nachweis der medizinischen Notwendigkeit der Behandlung) dazu eingereicht werden müssen.  

Bei Fragen zur Kostenerstattung können Sie sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden.

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