Eine erste Beratung findet normalerweise bei den in Kliniken ansässigen Sozialdiensten statt. Hier erhalten Sie Auskunft über Ihre Ansprüche und bekommen Hilfe bei der jeweiligen Antragstellung, z.B. für Hilfsmittel wie einen Rollstuhl.

Für eine weitergehende Beratung können Sie sich an verschiedene Stellen wenden. Eine gute Anlaufstelle sind die Krebsberatungsstellen der Deutschen Krebsgesellschaft, die Sie zu den unterschiedlichsten sozialrechtlichen Fragen beraten können. Auch die Deutsche Krebshilfe bietet eine sozialrechtliche Beratung an.

Auf einem Informationsblatt des Deutschen Krebsforschungszentrums finden Sie wichtige Anlaufstellen zu sozialrechtlichen Fragen.

Neben den psychosozialen Krebsberatungsstellen können Sie eine weitere kostenlose Beratung von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) erhalten.

Auch die zuständigen Sozialleistungsträger, wie gesetzliche Krankenkassen, die Pflegeversicherung und die Deutsche Rentenversicherung ebenso wie die Agentur für Arbeit, sind verpflichtet, Ihnen Auskünfte zu geben.

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