In der Regel übernehmen sowohl die Deutsche Rentenversicherung als auch die gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Umständen die Kosten einer Haushaltshilfe. Es besteht ein Anspruch, wenn Sie oder eine andere im Haushalt lebende Person Ihren Haushalt nicht weiterführen können und ein Kind unter 12 Jahren oder ein pflegebedürftiger Angehöriger im Haushalt lebt und betreut werden muss.

Wenn Sie privat versichert sind, erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse, um Ihre Ansprüche zu klären.  Weitere Informationen zum Thema Haushaltshilfe und anderen sozialrechtlichen Fragen finden Sie bei der Deutschen Krebsgesellschaft.

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