Bei einer Krebserkrankung besteht nach der Versorgungsmedizinverordnung eigentlich immer der Anspruch auf Anerkennung einer Schwerbehinderung für die ersten 5 Jahre. Bei metastasiertem oder fortgeschrittenem Lungenkrebs ist der Schwerbehindertenausweis unbefristet.

Mit einem Schwerbehindertenausweis soll für Krebskranke ein Nachteilsausgleich geschaffen werden. So haben Sie einige Vorteile im Berufsleben wie z. B. mehr Urlaubstage und einen gewissen Kündigungsschutz, bei besonderen Merkzeichen Vergünstigungen in der KFZ-Steuer und -Versicherung sowie Steuererleichterungen. Meist wird der Schwerbehindertenausweis zeitnah vom sozialmedizinischen Dienst in der Klinik beantragt. Sollte das bei Ihnen nicht der Fall sein, können Sie den Antrag selbst beim Versorgungsamt(Link ist extern) stellen. Dieses wird auf Basis der vorhandenen medizinischen Befunde entscheiden, ob der Erkrankungszustand so schwerwiegend ist, um einen Grad der Behinderung (GdB) anzuerkennen. Grundlage für die Einstufung ist die Versorgungsmedizinverordnung(Link ist extern). 

Eine Zusammenstellung der Antragsformulare für den Schwerbehindertenausweis finden Sie hier(Link ist extern). Weitere Informationen über einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie über die Versorgungsämter(Link ist extern) oder die Sozialverbände VdK(Link ist extern) und Sozialverband Deutschland(Link ist extern).

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