Abhängig von der Art des Hilfsmittels und des Kostenträgers werden die Kosten für Hilfsmittel bei Lungenkrebs komplett, teilweise oder gar nicht übernommen. Die Zuzahlung für Hilfsmittel beträgt 10 % des von der Krankenkasse übernommenen Betrags, mindestens 5 Euro, jedoch maximal 10 Euro. Auch bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind, müssen Sie 10 % des Packungspreises selbst zahlen, höchstens jedoch 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf.

Gesetzlich Versicherte können sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen, welche Hilfsmittel erstattet werden. Wenn Sie eine Privatversicherung haben, können andere Regeln gelten, die auch von Versicherung zu Versicherung verschieden sein können. Auch hier sollten Sie sich bei Fragen direkt an Ihre private Krankenversicherung wenden.

Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf Hilfsmittel vor der Behandlung stellen. Weitere Informationen zu Zuzahlungen für Hilfsmittel finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.

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