Damit die gesetzliche Krankenkasse ein Hilfsmittel erstattet, brauchen Sie zunächst eine ärztliche Verordnung.

Der Antrag auf Genehmigung wird dann bei der Krankenkasse eingereicht. Viele Krankenkassen bieten Ihren Versicherten dazu online die Möglichkeit. Der Leistungsträger prüft die Verordnung auf Notwendigkeit und fordert unter Umständen zusätzlich einen Kostenvoranschlag an. Anschließend genehmigt die Krankenkasse das beantragte Hilfsmittel oder sie lehnt es ab. Mit der von der Krankenkasse genehmigten Verordnung können Sie nun das Hilfsmittel bei einem von der Kasse anerkannten Lieferanten bestellen. Wird die Versorgung mit dem Hilfsmittel abgelehnt, haben Sie das Recht, innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch einzulegen.

Ob und welchen Anspruch Sie auf ein Hilfsmittel haben, klären Sie am besten direkt mit Ihrer Krankenkasse. Diese informiert ihre Versicherten auch über den entsprechenden Antrag auf Hilfsmittel.

Wissenswertes rund um die Antragsstellung erfahren Sie auch bei der Verbraucherzentrale.

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