Ein Anspruch auf Krankenpflege bei Ihnen zu Hause besteht, wenn Sie sich nicht mehr selbst versorgen können und auf Hilfe im Alltag angewiesen sind. Sie kann auch erfolgen, wenn eine Krankenhausbehandlung nicht durchführbar ist oder durch häusliche Krankenpflege vermieden werden kann. Eine häusliche Pflege ist auch angebracht, wenn dadurch eine vorzeitige Entlassung aus dem Krankenhaus möglich ist oder wenn sie im Rahmen der Behandlung notwendig ist.

Einen Anspruch auf Krankenpflege zu Hause haben Sie allerdings nur dann, wenn Sie keine bei Ihnen im Haushalt lebende Person pflegen und versorgen kann. Besprechen Sie dies mit Ihrem behandelnden Arzt/Ihrer Ärztin oder Ihrer Krankenkasse.

Der Umfang der häuslichen Pflege hängt vom individuellen Pflegegrad ab. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft im Einzelfall, ob eine Pflegebedürftigkeit gegeben und welcher Pflegegrad angemessen ist.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Pflegeportal des Bundesministeriums für Gesundheit. Auch der Krebsinformationsdienst informiert ausführlich über die Pflege zu Hause.

Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) berät Sie zu gesundheitsrechtlichen Fragestellungen. Eine gute Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Pflege sind auch die Pflegestützpunkte. Eine Übersicht über Pflegestützpunkte finden Sie hier.

0