Die Anschlussrehabilitation (auch genannt Anschlussheilbehandlung, AHB) folgt entweder direkt oder zeitnah innerhalb von 14 Tagen nach einem stationären Krankenhausaufenthalt. Wenn kein Platz frei ist, kann die Frist in Ausnahmefällen auch verlängert werden.

Das Ziel der AHB besteht darin, die Patient:innen nach der Erstbehandlung dabei zu unterstützen, körperlich und seelisch wieder auf die Beine zu kommen. Dazu dienen z. B. intensive krankengymnastische Übungen, die Sie nach der Reha zu Hause fortsetzen können.

Eine Anschlussrehabilitation verfolgt zudem das Ziel, die Patienten beim Umgang mit anderen Folgen der Krankheit und Behandlung zu unterstützen: z. B. bei Erschöpfung, Bewegungseinschränkungen, Störungen der Wundheilung, Narbenverwachsungen, Schmerzen, Nebenwirkungen der Therapie oder Problemen mit der Krankheitsverarbeitung (Ängsten, Depressionen sowie sozialen und beruflichen Problemen).

Weitere Informationen zu einer Anschlussrehabilitation finden Sie beim Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums oder der Deutschen Rentenversicherung.

Über Anschlussrehabilitationen speziell nach Lungenkrebs informieren Sie der Blaue Ratgeber Lungenkrebs der Deutschen Krebshilfe und die Leitlinie Lungenkarzinom.

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