Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen zu können:

Die Rehabilitationsmaßnahme muss aus medizinischen Gründen erforderlich sein und vom Arzt verordnet werden.

Die Rehabilitationsmaßnahme muss vom Kostenträger genehmigt sein.

Der Antrag für eine Reha-Maßnahme läuft in der Regel über den Hausarzt / die Hausärztin oder einen Facharzt / eine Fachärztin, der/die eine medizinische Notwendigkeit bestätigt. Nach einer Operation können Sie die Reha erst dann antreten, wenn Sie sich selbstständig waschen und anziehen und ohne fremde Hilfe essen können.

Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Krankenversicherung oder bei der Deutschen Rentenversicherung.

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