Reha-Maßnahmen können als onkologische Nachsorgeleistung oder auch als sogenannte Anschlussrehabilitation (früher auch: Anschlussheilbehandlung, AHB) gewährt werden.

Onkologische Nachsorgeleistungen können bis zum Ablauf eines Jahres nach der Erstbehandlung in Anspruch genommen werden. In Ausnahmefällen kann auch bis zum Ablauf von 2 Jahren nach der Erstbehandlung eine (erneute) Reha-Maßnahme stattfinden, wenn weiterhin erhebliche Funktionsstörungen (körperlich, psychisch, sozial) durch die Krebserkrankung oder durch die Therapiefolgen vorliegen.

Die Anschlussrehabilitation (AHB) folgt innerhalb von 14 Tagen nach einem stationären Krankenhausaufenthalt.

Weitere Informationen zur Reha bieten der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums und die Deutsche Rentenversicherung.

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