Onkologische Reha-Maßnahmen werden durchschnittlich für einen Zeitraum von 21–24 Tagen gewährt. Die Reha-Maßnahme kann jedoch verlängert werden, wenn dies aus medizinischen Gründen notwendig ist. Danach können erneute ambulante oder stationäre Rehabilitationsmaßnahmen erst nach Ablauf von 4 Jahren in Anspruch genommen werden.

Falls sich der gesundheitliche Zustand verschlechtert oder andere schwere Erkrankungen hinzukommen, ist eine entsprechende Reha-Maßnahme aber auch schon früher möglich.

Erfahren Sie mehr über die Dauer von Reha-Maßnahmen bei der Deutschen Rentenversicherung.

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