Als Arbeitnehmer:in steht Ihnen während der Rehabilitation eine Fortzahlung Ihres Gehalts für eine Dauer von max. 6 Wochen zu. Wenn dieser Anspruch wegen einer Vorerkrankung bereits ganz oder teilweise verbraucht ist, können Sie von der Rentenversicherung während der Reha ein Übergangsgeld erhalten. Die Höhe des Übergangsgeldes beträgt 68 oder 75 Prozent Ihres Einkommens und hängt davon ab, ob in Ihrem Haushalt ein Kind oder ein pflegebedürftiger Angehöriger lebt. Weitere Informationen zur Lohnfortzahlung und zum Übergangsgeld bietet die Deutsche Rentenversicherung.

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