Bei der Auswahl der Klinik werden neben den medizinischen Erfordernissen auch Ihre persönliche Lebenssituation, Ihr Alter und Ihre familiäre Situation berücksichtigt. Für Krebspatient:innen kommen Kliniken infrage, die vom Versicherungsträger anerkannt wurden als geeignet für die Rehabilitation nach Krebs.

Wenn die Reha direkt nach der Erstbehandlung beginnen muss (Anschlussheilbehandlung), ist es für Patient:innen in der Regel nicht immer möglich, sich selbst eine Wunscheinrichtung auszusuchen. Die Wahlmöglichkeiten können auch davon abhängen, wie Sie krankenversichert sind.

Allerdings sieht das Sozialgesetzbuch ein Wunsch- und Wahlrecht ausdrücklich vor: Demnach soll „berechtigten Wünschen" der Versicherten entsprochen werden. Nach Möglichkeit werden persönliche Klinikwünsche daher berücksichtigt, sofern die angegebene Einrichtung alle Anforderungen erfüllt und einen Platz frei hat.

Am besten besprechen Sie bereits bei Antragstellung mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin, welche Klinik am besten Ihren Vorstellungen und Wünschen entspricht. Wenn Sie mit der Auswahl der Einrichtung nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Kommt man Ihrem Wunsch nicht nach, so muss der Kostenträger begründen, warum die von ihm ausgewählte Klinik besser geeignet ist.

Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung können Sie sich einen Überblick über Reha-Kliniken verschaffen, die auf onkologische Rehabilitation spezialisiert sind.

Hier finden Sie einen allgemeinen Überblick über Reha-Kliniken.

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