Krankheit sollte Ihre Familie nicht arm machen! Ist Ihr:e Partner:in gesetzlich versichert und krankgeschrieben, dann zahlt der Arbeitgeber in der Regel zunächst 6 Wochen lang Lohn bzw. Gehalt weiter. Danach springt die Krankenkasse ein. Diese zahlt bis zu 78 Wochen pro Krankheitsfall. Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber sind es längstens 72 Wochen. Bei Fragen bezüglich des Krankengeldes hilft die Krankenkasse weiter.

Dauert die Krankheit länger als 78 Wochen an, kann unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung finanziell entlasten. Die Nahtlosigkeitsregelung soll eine mögliche zeitliche Lücke zwischen dem Anspruch auf Krankengeld und beispielsweise einer späteren eventuellen Arbeitsaufnahme oder einem geplanten Rentenbeginn schließen. Für diesen Zeitraum kann Arbeitslosengeld I beantragt werden. Im Fall einer längeren Krankheit kommt eine Erwerbsminderungsrente infrage. Hierzu müssen entsprechende Vorversicherungszeiten vorliegen. Eine individuelle Beratung bei der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Rentenversicherung ist dann unverzichtbar. Bei einem Klinikaufenthalt steht Ihnen der Soziale Dienst für Fragen zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zur Erwerbsminderungsrente finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung. Mehr zum Thema finden Sie im Blauen Ratgeber „Wegweiser zu Sozialleistungen“ der Deutschen Krebshilfe. Schauen Sie auch in der Rubrik „Beruf und Soziales/ Finanzielle Absicherung bei Krankheit" vorbei. Als Mitglied eines Sozialverbandes (z. B. VdK oder Sozialverband Deutschland) kann man auch bei Widersprüchen/Anträgen auch die Hilfe von Anwälten des VdK in Anspruch nehmen.

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