Arbeitnehmer, die während Ihrer Tätigkeiten regelmäßig passiv Tabakrauch ausgesetzt sind, schädigen dauerhaft ihre Gesundheit ebenso wie Rauchende.

Nachdem eine Zigarette konsumiert wurde, verbleibt der Rauch noch stundenlang in der Luft. Die Zusammensetzung des passiv aufgenommenen Rauches ähnelt der des aktiv inhalierten Tabakrauches. Er enthält Tausende gefährliche Substanzen. Die feinen Partikel verteilen sich schnell in geschlossenen Räumen und setzen sich u. a. an Teppichen, Wänden, Vorhängen, Kleidungsstücken und Möbeln fest. Von dort werden sie wieder in die Raumluft abgegeben. Selbst Lüftungsanlagen und die modernsten Ventilationssysteme können die Schadstoffe nicht aus der Raumluft entfernen, auch wenn diese für die menschliche Nase nicht mehr wahrnehmbar sind.

Die Folgen können weit über die unangenehmen und akuten Auswirkungen wie Kopfschmerzen, Schwindelgefühle, Kratzen im Hals, Augenirritationen und Übelkeit hinausreichen. Auch wenn man dem Tabakrauch nur kurzfristig oder in geringen Mengen ausgesetzt ist, können die giftigen Stoffe zur Entwicklung zahlreicher Erkrankungen beitragen, wie etwa Atemwegs- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen und insbesondere Lungenkrebs. Eine Tabakrauchbelastung am Arbeitsplatz kann die Gefahr für die Entstehung von Lungenkrebs bei Nichtrauchern um 24 % erhöhen. Das Risiko für eine passivrauchbedingte Erkrankung steigt mit der Dauer, die eine Person dem Tabakrauch ausgesetzt ist.

Im Jahr 2002 wurden zwar durch die Änderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Arbeitgeber in Deutschland erstmalig dazu verpflichtet, ihre nichtrauchenden Mitarbeiter am Arbeitsplatz vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens zu schützen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) geht allerdings davon aus, dass nach wie vor 27 % der Nichtraucher am Arbeitsplatz Passivrauch ausgesetzt ist. Vor allem für Menschen, die beispielsweise in sogenannten Raucherkneipen oder Diskotheken beschäftigt sind, stellt der passive Dunst ein großes gesundheitsgefährdendes Problem dar.

Die Broschüre Passivrauchen – eine Gesundheitsgefahr der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert umfassend über die negativen Folgen des Passivrauchens in allen Lebensbereichen. In der Publikation „Rauchfrei am Arbeitsplatz – Informationen für rauchende und nichtrauchende Beschäftigte" behandelt die BZgA u. a. das Gesundheitsrisiko von Passivrauchen als Arbeitnehmer.

Das Deutsche Krebsforschungszentrum (dkfz) klärt umfassend über die Gesundheitsgefährdung durch Tabakrauch in Innenräumen auf. Über das erhöhte Lungenkrebsrisiko für Nichtraucher durch die Tabakrauchbelastung am Arbeitsplatz können Sie hier nachlesen. Ebenfalls vom dkfz ist die Veröffentlichung Passivrauchen – ein unterschätztes Gesundheitsrisiko“. Die Faktensammlung „Gesundheitsschäden durch Rauchen und Passivrauchen“ bietet einen zusätzlichen zusammenfassenden Überblick.

Das Patienteninformationsportal „Lungenärzte im Netz“ gibt Auskunft rund um das Thema „Gesunde Atemwege“. Die Experten klären online alle Interessierten über die Folgen des Passivrauchens auf.

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