Für die Tabakwirtschaft ist Deutschland ein wichtiger Absatzmarkt. Jeder Vierte greift bundesweit regelmäßig zur Zigarette. Das ist mehr als in den meisten westeuropäischen Ländern.
Im Jahr 2007 wurde die deutsche Gesetzgebung an die EU‑Tabakwerberichtlinie (2003/33/EG) angepasst. Diese Richtlinie sieht für alle EU-Mitgliedsländer eine einheitliche Regelung von Tabakwerbung und -sponsoring vor. Trotz der Vorgaben ist in Deutschland Werbung für Tabakerzeugnisse deutlich weniger eingeschränkt als in allen anderen EU‑Ländern.
Komplett verboten sind derzeit Werbung im Internet, im Radio und TV sowie in Printmedien, sofern es sich nicht um Fachzeitschriften des Tabakhandels handelt oder diese nicht für den europäischen Markt bestimmt sind. Im Hörfunk und Fernsehen sind Werbespots für Tabakerzeugnisse übrigens bereits seit 1975 untersagt. Seit 1999 ist auch das Sponsoring von Rundfunk- und Fernsehsendungen durch Zigarettenhersteller mittels des Rundfunkstaatsvertrags verboten.
Das Jugendschutzgesetz regelt seit 2002, dass Tabakwerbung im Kino vor 18 Uhr nicht gezeigt werden darf. Das „Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums“ hat im Jahr 2004 dafür gesorgt, dass Hersteller Zigaretten und Zigarettenpackungen nicht mehr uneingeschränkt gratis als Werbegeschenke abgeben dürfen.
Das Sponsoring von Veranstaltungen ist unter der Bedingung eines eingeschränkten lokalen Wirkungskreises möglich, das bedeutet, solange die Veranstaltungen keine internationale Wirkung haben. Andere EU-Länder haben im Vergleich auch bei regionalen Veranstaltungen deutlich strengere Richtlinien. In Deutschland ist zudem auch weiterhin das Werben auf Gegenständen wie Feuerzeugen oder Aschenbechern erlaubt.
Tabakaußenwerbung ist heutzutage in allen übrigen EU‑Ländern verboten. Deutschland bildet die einzige Ausnahme. Hier dürfen Zigarettenhersteller weiterhin großflächig Reklame auf Plakaten und an Litfaßsäulen zeigen.
Initiativen zur Verschärfung des Tabakwerbeverbots scheiterten zuletzt in den Jahren 2016/17. Das Kabinett hatte zwar bereits einem Antrag für ein Außenwerbeverbot ab 2020 zugestimmt, es kam im Bundestag jedoch nicht zur erforderlichen Abstimmung des Gesetzes. Kritiker machen hierfür den hohen Einfluss der Tabaklobby verantwortlich. Studien können belegen, dass Zigarettenwerbung vor allem bei Jugendlichen das Risiko erhöht, zur Zigarette zu greifen. Gesundheitspolitiker fordern daher einen neuen Anlauf für das Tabakwerbeverbot.
Die Details des Werbeverbots sind in der sogenannten EU‑Tabakwerberichtlinie (2003/33/EG) sowie den Vorschriften des Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG) geregelt. Daneben gibt es ergänzende Regelungen wie etwa die deutsche Tabakerzeugnisverordnung.
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