Viele Reha-Einrichtungen bieten die Möglichkeit, dass Patienten von Angehörigen begleitet werden. Wenn Sie Ihr Kind begleiten möchten, sollten Sie sich vorab in der Klinik nach entsprechenden Möglichkeiten und den Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson erkundigen. Auch ein Geschwisterkind kann ggf. mitkommen, wenn zu Hause keine Betreuung möglich ist.

Die Kosten für eine Begleitperson werden bei Reha-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche bis 12 Jahren in der Regel von den Trägern übernommen. Bei älteren Kindern muss dazu die medizinische Notwendigkeit einer Begleitung nachgewiesen werden. Zudem kann eine Erstattung des Verdienstausfalls beantragt werden. Die Übernahme von Kosten für eine Haushaltshilfe ist in bestimmten Fällen ebenfalls möglich. Bei Fragen zur Kostenerstattung können Sie sich an den jeweiligen Kostenträger wenden.

Weitere Informationen bietet die Deutsche Rentenversicherung.

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