Über die Bewilligung einer Reha-Maßnahme entscheidet der zuständige Kostenträger, häufig ist es die Deutsche Rentenversicherung oder eine Krankenversicherung.  

Wenn der Antrag abgelehnt wird, können Sie beim Kostenträger eine schriftliche Begründung verlangen. Gegen die Ablehnung können Sie innerhalb der genannten Frist Widerspruch einlegen. Dazu sollten Sie die Ablehnungsgründe vorab mit Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin besprechen und den Widerspruch mithilfe Ihres Arztes / Ihrer Ärztin begründen.

Weitere Informationen zu Reha-Maßnahmen bieten die Deutsche Rentenversicherung, die Krankenkassen sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR).

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