Bei krankheitsbedingten Lernproblemen können Sie für Ihr Kind bei der Schule einen sogenannten Nachteilsausgleich beantragen. Das Ziel von Nachteilsausgleichen besteht darin, krankheitsbedingte Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen auszugleichen. Nachteilsausgleiche können beantragt werden, wenn eine ärztlich attestierte chronische Krankheit, eine Behinderung oder eine zeitweilige Beeinträchtigung vorliegt.
So können Rheumakinder beispielsweise einen zweiten Satz Schulbücher bekommen, damit sie auf dem Schulweg weniger Lernmaterial hin- und hertragen müssen. Bei krankheitsbedingten Schreibproblemen können sie auch zusätzliche Zeit für Klassenarbeiten und andere Prüfungen erhalten. Möglich ist auch die Verschiebung der Prüfung auf einen schmerzfreien Zeitpunkt und eine Verwendung von Hilfsmitteln wie Laptop oder Schreibhilfen (Stiftverdickungen). Außerdem können schriftliche Prüfungen in mündliche Prüfungen umgewandelt werden und umgekehrt.
Zu Fragen der Schullaufbahn können Schulsozialarbeiter und Lehrer beraten und Möglichkeiten aufzeigen. Viele Landesschulämter bieten zudem eine schulpsychologische Beratung an.
Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich bietet das Kindernetzwerk.
Informationen und persönliche Beratung vor Ort bietet auch die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (BKE) in mehr als 1000 Beratungsstellen bundesweit und als Online-Beratung.
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