Sind Sie in der gesetzlichen Krankenkasse, haben Sie seit 2016 das Recht auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung. Haben Sie nach dem Gespräch mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin Zweifel an Ihrer Diagnose oder der vorgeschlagenen Therapie, können Sie eine ärztliche Zweitmeinung durch einen unabhängigen Experten einholen. Wenden Sie sich dazu am besten an Ihren Arzt oder Ihre Krankenkasse. Sie können sich dazu auch an ein spezialisiertes zertifiziertes Brustkrebszentrum wenden. Diese Zentren sind auf die Behandlung von Brustkrebs spezialisiert und erfüllen dafür bestimmte fachliche Anforderungen. Adressen von Brustkrebszentren finden Sie hier.

Mehr über Ihre Rechte als Patientin erfahren Sie beim Bundesministerium für Gesundheit. Unterstützung bei der Suche nach einem Spezialisten für eine zweite Meinung bieten auch einige Anbieter im Internet wie zum Beispiel BetterDoc.

0