Durch eine schwere Erkrankung können Menschen schnell in eine Situation kommen, in der sie nicht mehr in der Lage sind, persönliche Dinge selbstständig zu entscheiden und zu regeln.
Deshalb ist es sinnvoll, sich rechtzeitig um eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht zu kümmern, damit Angehörige oder andere Vertrauenspersonen die persönlichen Wünsche später berücksichtigen können.
- Patientenverfügung:
Sie regelt das Ausmaß der gewünschten medizinischen Maßnahmen im Fall einer Erkrankung. Die Patientenverfügung sollte man später regelmäßig überprüfen, und diese ggf. an eine geänderte Lebens- und Gesundheitssituation anpassen.
- Vorsorgevollmacht:
Darin können Sie festlegen, wer im Fall einer schweren Erkrankung als Ihr Vertreter gegenüber Ämtern fungieren soll. Auch können Sie in der Vorsorgevollmacht regeln, wer einen Zugriff auf Ihr Konto haben soll, Ihre Post öffnen und bearbeiten darf und an Ihrer Stelle entscheiden darf, wenn beispielsweise ein Umzug ins Pflegeheim ansteht und Ihr Mietvertrag gekündigt werden soll.
Man sollte diese Dokumente als Vorsorgemaßnahme betrachten und sich bereits als junger Erwachsener damit befassen, auch wenn es aus gesundheitlichen Gründen (noch) nicht notwendig erscheint.
Weiterführende Informationen und Vordrucke zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung finden Sie beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und bei der Deutschen Stiftung Patientenschutz.
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