Ja! Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Reha-Leistungen, die sowohl medizinische als auch soziale und berufliche Leistungen umfassen können. Grundsätzlich gilt, dass eine medizinische Reha-Maßnahme nach Brustkrebs – wie jede andere Rehabilitationsmaßnahme auch – aus medizinischen Gründen erforderlich sein, vom Arzt verordnet werden und vom Kostenträger genehmigt werden muss. Die Besonderheit bei einer onkologischen Reha besteht darin, dass nicht nur versicherungspflichte Erwerbstätige, sondern auch Bezieher einer Rente und Angehörige Leistungen zur Besserung ihrer körperlichen, seelischen, sozialen und beruflichen Krankheits- und Therapiefolgen und Hilfe bei Wiedereingliederung in das häusliche und soziale Umfeld bekommen können. Einen Überblick über die verschiedenen Reha-Maßnahmen finden Sie auf dieser Seite. Außerdem können Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung über Ihre Ansprüche informieren.

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