Reha-Maßnahmen nach Brustkrebs können als sogenannte Anschlussrehabilitation (früher auch: Anschlussheilbehandlung) oder als onkologische Nachsorgeleistung gewährt werden. Diese Maßnahmen können ganztägig ambulant zu Hause oder stationär in einer Klinik durchgeführt werden. Die Anschlussrehabilitation (AHB) folgt entweder innerhalb von 14 Tagen auf einen stationären Krankenhausaufenthalt oder bei Weiterführen der medizinischen Behandlung 4 bis 6 Wochen nach Ende der Strahlentherapie. Eine medikamentöse Behandlung muss begonnen, aber nicht abgeschlossen sein. Onkologische Nachsorgeleistungen werden bis zum Ablauf eines Jahres nach der Erstbehandlung durchgeführt. In Ausnahmefällen kann auch bis zum Ablauf von 2 Jahren nach der Erstbehandlung eine (erneute) Reha-Maßnahme stattfinden, wenn weiterhin erhebliche Funktionsstörungen (körperlich, psychisch, sozial) durch die Krebserkrankung oder durch die Therapiefolgen vorliegen. Wenn Sie sich weiter über Reha-Maßnahmen nach Brustkrebs informieren möchten, empfehlen wir Ihnen die Website der Frauenselbsthilfe nach Krebs, den Krebsinformationsdienst oder der Deutschen Rentenversicherung.

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