Aufgabe der onkologischen Reha-Maßnahme ist es, mögliche Funktions- und Fähigkeitseinschränkungen, die sich als Folge der Erkrankung oder der Therapie ergeben, zu beseitigen bzw. zu mindern. Diese Maßnahmen sollen Sie in die Lage versetzen, den Erfordernissen des Alltags und des Berufslebens wieder besser gewachsen zu sein, um so eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen. Im Unterschied zur Anschlussheilbehandlung erfolgt die speziell auf die Behandlung der Krebserkrankung zugeschnittene onkologische Nachsorgeleistung nicht direkt im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt. Sie kann bis zum Ablauf eines Jahres nach einer beendeten Erstbehandlung gewährt werden und muss dann auch in diesem Zeitraum durchgeführt werden. Die onkologische Rehabilitation umfasst gezielte diagnostische und therapeutische Leistungen. Diese sollen die körperlichen und seelischen Folgen der Erkrankung mildern bzw. beseitigen helfen. Je nach Art der Erkrankung oder Form der Therapie können die Folgestörungen sehr unterschiedlich sein. Deshalb sind die Ziele einer onkologischen Reha-Maßnahme auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt. Weitergehende Informationen zu onkologischen Reha-Maßnahmen bieten die Frauenselbsthilfe nach Krebs oder die Deutsche Rentenversicherung.

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