Die Anschlussheilbehandlung sollte wegen des drohenden Zeitablaufs am besten von Ihnen beantragt werden, solange Sie sich noch zur Behandlung im Krankenhaus befinden. Der Sozialdienst des Krankenhauses unterstützt Sie bei der Antragstellung und leitet die Anschlussbehandlung in Abstimmung mit Ihnen, den behandelnden Ärzten, dem Kostenträger und der Klinik ein. Gute Kliniken verfügen über einen spezialisierten Sozialdienst, der Sie gerne beraten wird. Weitere Informationen zu einer Anschlussbehandlung finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Frauenselbsthilfe nach Krebs.

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