Der Kostenträger. Bei gesetzlich versicherten Erwerbsfähigen ist das in der Regel die Deutsche Rentenversicherung. Besteht hier kein Anspruch, sind die gesetzlichen Krankenkassen zuständig. Sie brauchen aber keine Angst zu haben, die Zuständigkeiten regeln die Kostenträger untereinander. Darum müssen Sie sich nicht kümmern. Bei Privatversicherten hängt das individuell von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden, um Ihre Ansprüche zu klären. Weitere Informationen zu Reha-Maßnahmen finden Sie hier.

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