Als Arbeitnehmer wird Ihnen während der Reha nach Brustkrebs Ihr Gehalt weiter gezahlt, im Allgemeinen 6 Wochen lang. Wenn dieser Anspruch wegen einer Vorerkrankung ganz oder teilweise verbraucht ist, können Sie von der Rentenversicherung für die Zeit der onkologischen Rehabilitation Übergangsgeld erhalten. Dazu müssen Sie vor der Reha Arbeitseinkünfte erzielt und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Die Höhe beträgt 75 oder 68 % Ihres bisherigen Einkommens, je nachdem, ob ein Kind oder ein pflegebedürftiger Familienangehöriger im Haushalt lebt. Während des Bezugs von Übergangsgeld bleiben Sie weiterhin sozialversichert, die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlt die Deutsche Rentenversicherung für Sie. Weitere Informationen zu den Kosten einer Reha-Maßnahme erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

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