Die Rentenversicherung übernimmt die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Behandlungen und medizinische Anwendungen. An diesen Kosten müssen Sie sich beteiligen und zwar mit höchstens 10 Euro pro Tag für längstens 42 Tage im Jahr. Bei einer Anschlussrehabilitation müssen Sie maximal für 14 Tage zahlen. Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres, die Sie eventuell schon im Krankenhaus oder in einer anderen Rehabilitationseinrichtung gezahlt haben, werden Ihnen angerechnet.

Die Höhe der Zuzahlung ist abhängig von Ihrer Einkommenssituation. Viele Patienten können sich ganz oder teilweise auf Antrag davon befreien lassen. Bezieher von Übergangsgeld oder Kinder unter 18 Jahren sind vollständig von der Zuzahlung befreit. Als Bezieher von Sozialleistungen wie ALG II werden Sie auf Antrag befreit. Weitergehende Informationen zum Thema Zuzahlungen finden Sie auf den Webseiten der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Frauenselbsthilfe nach Krebs.

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