Es gibt eine Reihe von Reha-Maßnahmen mit Schwerpunkt auf krebskranke Mütter und ihre Kinder. Weitere Informationen zu den Angeboten finden Sie bei mamazone oder bei der Rexrodt von Fircks Stiftung. Die Beantragung dieser Rehabilitationsmaßnahme für Mutter und Kind erfolgt über Ihre gesetzliche Krankenkasse. Bei der Antragstellung berät und unterstützt gerne das Mutter-Kind-Hilfswerk. Bei Ihrer eigenen Rehabilitation haben Sie aber die Möglichkeit, Ihr unter 12-jähriges Kind mit in die Rehabilitationseinrichtung zu nehmen. Voraussetzung ist, dass das Kind selbst keine Rehabilitation benötigt. In solchen Fällen prüft aber zunächst Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger, ob Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht. Ist das der Fall, geht die Haushaltshilfe vor. Bei medizinischer Notwendigkeit übernehmen die Deutsche Rentenversicherung oder die gesetzlichen Krankenkassen auch die Kosten für die Begleitperson in der Reha-Klinik, also z.B. Ihren Partner. Informieren Sie sich über die Voraussetzungen bei Ihrem Kostenträger.

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