Sowohl die Deutsche Rentenversicherung als auch die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Haushaltshilfe unter bestimmten Umständen. Hier besteht ein Anspruch, wenn Sie oder eine andere im Haushalt lebende Person Ihren Haushalt nicht weiterführen können und ein Kind unter 12 Jahren oder ein pflegebedürftiger Angehöriger im Haushalt lebt und betreut werden muss. Sind Sie privat versichert, wenden Sie sich am besten an Ihre Krankenkasse, um Ihre Ansprüche zu klären. Weitere Informationen zum Thema Haushaltshilfe finden Sie bei der Frauenselbsthilfe nach Krebs oder bei der Deutschen Krebsgesellschaft.

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