Eine erste Beratung findet normalerweise über den Sozialdienst der Klinik statt. Außerdem sind die gesetzlichen Krankenkassen, die Pflegeversicherung und die Deutsche Rentenversicherung ebenso wie die Agentur für Arbeit gesetzlich verpflichtet, Sie zu Ihren Ansprüchen zu beraten. Für eine weitergehende Beratung können Sie sich außerdem an verschiedene Beratungsstellen wenden. Auf einem Informationsblatt des Deutschen Krebsforschungszentrums finden Sie wichtige Beratungsstellen zu sozialrechtlichen Fragen. Beim Sozialverband VDK Deutschland können Sie sich rund um die Themen Rente und Pflege informieren. Das „Junge Krebsportal" der Stiftung Junge Erwachsene mit Krebs richtet sich an junge Menschen im Alter von 18 bis 39 Jahren, die an Krebs erkrankt sind. Das Beratungsportal bietet sozialmedizinische Beratung per Chat, telefonisch und persönlich vor Ort.

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